ANHANG III VO (EG) 2007/1216

(Beim Ausfüllen des Formulars den Text in eckigen Klammern auslassen)

EINSPRUCH

Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

1.
Name des Erzeugnisses

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt]

2.
Amtliche Bezugsangaben

[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt] Bezugsnummer: Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt:

3.
Angaben zur Kontaktstelle

Ansprechpartner: Anrede (Herr, Frau …): Name:
Vereinigung/Organisation/Einzelperson: Falls die nationale Behörde die Angaben macht: Abteilung: Anschrift: Telefon: + E-Mail-Adresse:

4.
Begründung des Einspruchs

— 
Nichteinhaltung der Bedingungen des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006
— 
Nichteinhaltung der Bedingungen des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006
— 
Nichteinhaltung der Bedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006
— 
Bei Anträgen gemäß Artikel 13 Absatz 2: Die Verwendung des Namens für ähnliche Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel ist rechtmäßig, anerkannt und wirtschaftlich von Bedeutung.

5.
Einzelheiten des Einspruchs

Geben Sie bitte eine Erklärung ab, in der Sie die Gründe für den Einspruch sowie die Begründung dieses Einspruches darlegen. Eine Erklärung über das berechtigte Interesse des Einspruchführers ist ebenfalls beizufügen. Wird der Einspruch von nationalen Behörden vorgebracht, so ist eine Erklärung über das berechtigte Interesse nicht erforderlich. Der Einspruch sollte unterschrieben und mit Datum versehen sein.

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