ANHANG I VO (EG) 2007/1244
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 erhält Kapitel II folgende Fassung:
KAPITEL II
Der Gesamtgehalt an ASP in genießbaren Teilen von Weichtieren (ganzer Körper oder genießbare Körperteile) wird durch Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC-Methode) oder nach einer anderen international anerkannten Methode nachgewiesen. Zu Screening-Zwecken kann jedoch auch die Methode 2006.02 ASP ELISA, veröffentlicht in der Ausgabe Juni 2006 des AOAC Journal, zum Nachweis des Gesamtgehalts an ASP genießbarer Teile von Weichtieren verwendet werden. Bei Anfechtung der Ergebnisse gilt die HPLC-Methode als Referenzmethode.© Europäische Union 1998-2021
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