Artikel 3 VO (EG) 2007/1299

Mit dem Antrag auf Anerkennung müssen die nachstehenden Unterlagen vorgelegt und die folgenden Angaben gemacht werden:

a)
die Statuten;
b)
die Angabe der zum Handeln namens und für Rechnung der Erzeugergemeinschaft berechtigten Personen;
c)
die Angabe der Tätigkeiten, die den Antrag auf Anerkennung rechtfertigen;
d)
der Nachweis, dass die Bestimmungen des Artikels 2 eingehalten werden.

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