Artikel 1 VO (EG) 2007/1375

(1) Unter dem KN-Code 23099020 geführte, aus den Vereinigten Staaten von Amerika stammende Nebenerzeugnisse der Maisstärkeverarbeitung werden, wenn es sich um Lieferungen ohne eine Bescheinigung von Federal Grain Inspection Service (FGIS) bzw. USA wet milling industry gemäß Anhang I handelt, bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft mittels einer Laborkontrolle auf Übereinstimmung mit der Definition des genannten Codes untersucht.

(2) Lieferungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, mit denen die zwei in Absatz 1 genannten Bescheinigungen mitgeführt werden, werden den üblichen Einfuhrkontrollen unterzogen.

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