Präambel VO (EG) 2007/1379

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen(1), insbesondere auf Artikel 58 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Übereinkunft der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung vom 27. November bis 1. Dezember 2006 erfordert Änderungen der Anhänge IA, IB, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Bei den Änderungen handelt es sich um die Ersetzung der Einheiten „kg” und „Liter” durch „Tonnen (Mg)” und m3 in Feld 5 des Notifizierungsformulars in Anhang IA, in den Feldern 5 und 18 des Begleitformulars in Anhang IB und in den Feldern 3 und 14 der Versandinformationen in Anhang VII, um die Einfügung eines neuen Feldes 17 in das Begleitformular, um eine Änderung der Fußnote 1 der Versandinformationen und der Verweise auf Leitlinien für eine umweltgerechte Behandlung unter Abschnitt I Nummern 4 bis 9 von Anhang VIII. Aus Gründen der Klarheit sollten diese Anhänge ersetzt werden.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 9.

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