ANHANG B VO (EG) 2007/1400

LISTE DER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN, DEREN BETRIEB IN DER GEMEINSCHAFT BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT(1)

Name des Luftfahrtunternehmens gemäß Angabe im Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)

(und ggf. im Geschäftsverkehr verwendeter Name, falls abweichend)

Nr. des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) ICAO-Kennung des Luftfahrtunternehmens Staat des Luftfahrtunternehmens Muster des Luftfahrzeugs Eintragungskennung und ggf. Seriennummer Eintragungsstaat
AIR BANGLADESH 17 BGD Bangladesch B747-269B S2-ADT Bangladesch
AIR SERVICE COMORES 06-819/TA-15/DGACM KMD Komoren

Gesamte Flotte mit Ausnahme von:

LET 410 UVP

Gesamte Flotte mit Ausnahme von:

D6-CAM (851336)

Komoren
HEWA BORA AIRWAYS (HBA) 409/CAB/MIN/TC/0108/2006 ALX Demokratische Republik Kongo

Gesamte Flotte mit Ausnahme von:

B767-266 ER

Gesamte Flotte mit Ausnahme von:

9Q-CJD

(Seriennr. 23 178)

Demokratische Republik Kongo

Fußnote(n):

(1)

Den in Anhang B aufgeführten Luftfahrtunternehmen kann es gestattet werden, Verkehrsrechte durch den Einsatz betriebsbereit gecharterter Luftfahrzeuge ( „wet leasing” ) eines Luftfahrtunternehmens auszuüben, das keiner Betriebsuntersagung unterliegt, sofern die einschlägigen Sicherheitsnormen eingehalten werden.

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