Artikel 3 VO (EG) 2007/1418

Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.

Die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 gilt jedoch weiterhin für eine Dauer von 60 Tagen ab diesem Zeitpunkt für die in Spalte c des Anhangs der genannten Verordnung aufgeführten Abfälle, die in Spalte b oder in den Spalten b und d des Anhangs dieser Verordnung aufgeführt sind.

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