ANHANG VO (EG) 2007/1440

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Kleiner selbstklebender Umschlag von etwa 40 × 50 mm, bestehend aus zwei wärmeversiegelten Kunststoff- und Aluminiumfolien mit Parfümprobe in Gelform. Der Umschlag ist mit dem Namen des Parfüms bedruckt.

Die Folie kann angehoben werden, um eine Probe des Parfüms in einer Menge freizugeben, die ausreicht, um einen Duft auf die Handgelenke aufzutragen.

Das Erzeugnis ist nicht für den Einzelverkauf bestimmt. Es ist dazu bestimmt, auf Broschüren, Faltblättern, Karten oder auf mit Bildern und Text bedruckten Anzeigenseiten von Zeitschriften befestigt zu werden, um für ein bestimmtes Parfüm zu werben.

33030010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Abschnitt VI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 330300 und 33030010.

Das Erzeugnis ist als Parfüm in die Unterposition 33030010 einzureihen, weil die enthaltene Menge an Parfüm ausreicht, um einen Duft auf den Körper aufzubringen.

2.
Bedruckte Werbeseite in DIN-A4-Format, teilweise oder ganz gefalzt. Unter der wärmeversiegelten Klappe befindet sich eine Parfümprobe in Form von Mikrokapseln, in Pasten- oder Pulverform.

Die Klappe kann angehoben werden, um eine Probe des Parfüms in einer Menge freizugeben, die jedoch nicht ausreicht, um einen Duft auf die Handgelenke aufzutragen.

Das Erzeugnis ist nicht für den Einzelverkauf bestimmt. Es ist dazu bestimmt, in Zeitschriften und ähnliche mit Bildern und Text bedruckte Artikel gelegt zu werden, um für ein bestimmtes Parfüm zu werben.

49111090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911, 491110 und 49111090.

Das Erzeugnis kann nicht in die Unterposition 33030010 eingereiht, weil die enthaltene Menge an Parfüm nicht ausreicht, um einen Duft auf den Körper aufzubringen.

Das Erzeugnis ist in die Unterposition 49111090 als Werbedruck einzureihen, weil dieser seinen wesentlichen Charakter ausmacht (siehe Erläuterungen zum HS, Kapitel 49, Allgemeines, 1. Absatz).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.