ANHANG VO (EG) 2007/1452

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Ein Kugeldrehkranz, bestehend aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, von denen einer mit einer Verzahnung versehen ist.

Die Ringe sind drehbar, da sie durch Reihen von Stahlkugellagern getrennt sind.

Durch die Verzahnung entsteht eine Drehmomentübertragung.

Die Ware ist zum Einbau in einen Bagger bestimmt.

84839089

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 848390 und 84839089.

Da der Kugeldrehkranz im Hinblick auf seine Funktion zu Waren gehört, die in einer Position des Kapitels 84 erfasst sind, ist eine Einreihung in die Position 8431 als Teil eines Baggers ausgeschlossen.

Er stellt kein „Zahnradgetriebe” der Unterposition 848340 dar, da er aus einem einzelnen verzahnten Ring besteht.

Die durch die Verzahnung entstehende Dreh- bzw. Schwenkbewegung bestimmt die Funktion der Ware. Daher ist der Kugeldrehkranz als gesondert gestellte Kraftübertragungsvorrichtung in die Unterposition 84839089 einzureihen.

2.
Dreirädriges Fahrzeug, so genanntes „Trike” , mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1584 cm3.

Das Fahrzeug hat keinen Karosserieaufbau und ist für die Beförderung von zwei Personen bestimmt.

Es ist mit einem Lenker und einem für Motorräder üblichen Steuerungsmechanismus versehen.

Das Fahrzeug verfügt ferner über ein Getriebe mit vier Vorwärts- und einem Rückwärtsgang sowie ein Differentialgetriebe.

87032319

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8703, 870323 und 87032319.

Obwohl das Fahrzeug mithilfe eines Lenkers gesteuert wird und wie ein Motorrad aussieht, kann es wegen des Vorhandenseins des Rückwärtsgangs und des Differentialgetriebes nicht als ein Motorrad der Position 8711 eingereiht werden.

Deshalb ist das Fahrzeug als ein zur Personenbeförderung gebautes Kraftfahrzeug einfacherer Bauart in Position 8703 einzureihen (Siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8703, Absatz 2).

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