ANHANG VO (EG) 2007/1452
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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84839089 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 848390 und 84839089. Da der Kugeldrehkranz im Hinblick auf seine Funktion zu Waren gehört, die in einer Position des Kapitels 84 erfasst sind, ist eine Einreihung in die Position 8431 als Teil eines Baggers ausgeschlossen. Er stellt kein „Zahnradgetriebe” der Unterposition 848340 dar, da er aus einem einzelnen verzahnten Ring besteht. Die durch die Verzahnung entstehende Dreh- bzw. Schwenkbewegung bestimmt die Funktion der Ware. Daher ist der Kugeldrehkranz als gesondert gestellte Kraftübertragungsvorrichtung in die Unterposition 84839089 einzureihen. |
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87032319 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8703, 870323 und 87032319. Obwohl das Fahrzeug mithilfe eines Lenkers gesteuert wird und wie ein Motorrad aussieht, kann es wegen des Vorhandenseins des Rückwärtsgangs und des Differentialgetriebes nicht als ein Motorrad der Position 8711 eingereiht werden. Deshalb ist das Fahrzeug als ein zur Personenbeförderung gebautes Kraftfahrzeug einfacherer Bauart in Position 8703 einzureihen (Siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8703, Absatz 2). |
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