Artikel 12 VO (EG) 2007/1454

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt unbeschadet von Artikel 11 Unterabsatz 2 für Ausschreibungen, die nach ihrem Inkrafttreten eröffnet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.