Artikel 1 VO (EG) 2007/1518
Es wird ein jährliches Zollkontingent (laufende Nummer 09.0098) von 13810 hl (alle Drittländer mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) eröffnet, um Wermutwein (und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger) der Unterposition 22059010 zu einem Kontingentzollsatz von 7 EUR/hl in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.
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