Artikel 4 VO (EG) 2007/1520
Die in Anhang IV genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen” wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.