Artikel 3 VO (EG) 2007/1523

Verbote

Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen in der Gemeinschaft weder in Verkehr gebracht noch in die Gemeinschaft ein- bzw. aus ihr ausgeführt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.