Anlage 11 VO (EG) 2007/1528
Erzeugnisse, auf die die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 6 Absätze 1 und 2 dieses Anhangs vorgesehene Kumulierung nach dem 1. Januar 2010 Anwendung findet und auf die Artikel 6 Absätze 5, 9 und 12 dieses Anhangs keine Anwendung findet
KN-Code | Warenbezeichnung |
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ex1006 | Reis, ausgenommen Reis des KN-Codes 10061010 |
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