ANHANG VO (EG) 2007/1542

Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Nettogewichts der Kisten oder Blöcke mit gefrorenem Fisch

1.
Das Durchschnittsgewicht je Kiste wird je Fischart anhand des Stichprobenplans in nachstehender Tabelle ermittelt. Die Palettenstichprobe wird willkürlich ausgewählt.

Stichprobenplan

Größe der Partie

(Zahl der Kisten)

Größe der Stichprobe

(Zahl der Paletten × 52 Kisten)

5000 oder weniger 3
5001—10000 4
10001—15000 5
15001—20000 6
20001—30000 7
30001—50000 8
Mehr als 50000 9

2.
Jede Palette mit Kisten in der Stichprobe wird gewogen. Das gesamte Bruttogewicht aller Paletten in der Stichprobe wird durch die Gesamtzahl der Paletten in der Stichprobe geteilt, um das durchschnittliche Bruttogewicht je Palette und Fischart zu erhalten.
3.
Um das Nettogewicht je Kiste und Fischart zu erhalten, muss vom durchschnittlichen Bruttogewicht der Palette gemäß Nummer 2 Folgendes abgezogen werden:

a)
das durchschnittliche Taragewicht je Kiste, das dem Gewicht des Eises und der Verpackung aus Karton, Plastik oder anderen Materialien entspricht, multipliziert mit der Zahl der Kisten auf der Palette;
b)
das Durchschnittsgewicht von neun leeren Paletten, wie sie beim Anlanden verwendet werden.

Das sich daraus ergebende Nettogewicht je Palette und Fischart wird anschließend durch die Zahl der Kisten auf der Palette geteilt.

4.
Das Taragewicht je Kiste gemäß Nummer 3 Buchstabe a beläuft sich auf 1,5 kg. Ein Mitgliedstaat kann ein anderes Taragewicht je Kiste verwenden, sofern er seine Stichprobenmethode und etwaige Änderungen der Methode der Kommission zur Genehmigung vorlegt.

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