Artikel 103 VO (EG) 2007/1580

Verwaltungskontrollen

Verwaltungskontrollen werden bei allen Beihilfe- und Zahlungsanträgen vorgenommen und betreffen alle möglichen und angemessenen Elemente, die mit verwaltungstechnischen Mitteln überprüft werden sollen. Die durchgeführten Transaktionen, die Ergebnisse der Kontrollen und die bei Unstimmigkeiten getroffenen Maßnahmen werden aufgezeichnet.

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