ANHANG VO (EG) 2007/166

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Toilettengegenstände in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus:

einem Becher,

einem Seifenhalter,

einem zylindrischen Behälter für Zahnbürsten und

einem Flüssigseifenspender.

Der Flüssigseifenspender besteht aus einem Steingutbehälter und einer Plastikpumpe. Die anderen Artikel sind ebenfalls aus Steingut hergestellt.

Alle Artikel haben dasselbe Design.

Sie dienen zur Verwendung als Toilettengegenstände.

(Siehe Foto)(*)

69120050

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Codes 691200 und 69120050.

Die dargestellten Toilettengegenstände bilden eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b.

Die Einreihung erfolgt nach dem Material Keramik, das der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht.

2.
Ein Erzeugnis bestehend aus:

einem Klosettsitz mit Deckel aus Kunststoff,

einem elektro-mechanisch bewegbaren Sprüher und

einer elektro-thermischen Vorrichtung.

Es ist imstande, mehrere Funktionen wie Erwärmen und Versprühen von Wasser sowie Flächentrocknungen auszuüben.

85167970

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8516, 851679 und 85167970.

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Jeder der Bestandteile ist in eine unterschiedliche Position einzureihen (als eine Ware zu sanitären Zwecken aus Kunststoff der Position 3922, ein elektro-mechanisches Haushaltsgerät zum Sprühen der Position 8509 bzw. eine elektrothermische Vorrichtung der Position 8516).

Keiner der Bestandteile verleiht dem Erzeugnis seinen wesentlichen Charakter.

Die Einreihung erfolgt daher gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c in die Position 8516, die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen die zuletzt genannte darstellt.

3.
Gerät, bestehend aus:

einem AM/FM Rundfunkempfangsgerät,

einem 7-Kanal Verstärker,

einem digitalen Tonprozessor,

einem Video-Wandler und

einer Fernbedienung

Die Ware dient zur Audio- und Video-Unterhaltung zu Hause.

Das Gerät kann Signale von verschiedenen Quellen empfangen (beispielsweise DVD-Spieler, Satellitenempfänger, Kassettenspieler, Video-Aufnahmegerät).

Die Tonsignale können dekodiert und vor ihrer Verstärkung an den Digital/Analog-Wandler weitergeleitet werden.

Die Video-Signale werden mit dem Tonsignal synchronisiert. Sie können auch verstärkt werden, um die Qualität der Bilder zu verbessern.

85279900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8527 und 852799.

Der Rundfunkempfang ist die gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI das Ganze kennzeichnende Haupttätigkeit.

Die Ton-Verstärkung und Klangregelung sowie die Videosynchronisation und -verstärkung werden im Vergleich zum Rundfunkempfang als nachgeordnete Funktion betrachtet.

Somit ist die kombinierte Maschine als Rundfunkempfangsgerät in KN-Code 85279900 einzureihen.

4.
Neues 3-rädriges Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t.

Das Fahrzeug besteht aus einem Fahrgestell mit Fahrerhaus.

Das Fahrzeug ist weder mit einer Transport-Vorrichtung noch mit landwirtschaftlichem Gerät ausgestattet.

87042391

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 87 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8704, 870423 und 87042391.

Ein Kraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, auf dem verschiedene Transport-Vorrichtungen oder Arbeitsgeräte montiert werden können (keine feste mechanische Einheit), kann nicht in Kapitel 84 eingereiht werden.

Gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 87 erfolgt die Einreihung in die Position 8704.

Siehe auch HS-Erläuterungen zu den Positionen 8432, 8704 und 8705.

5.
Neues 3-rädriges Kraftfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t.

Das Fahrzeug besteht aus einem Fahrgestell mit Fahrerhaus. Ein Streuer für feste Stoffe (Arbeitsgerät) für landwirtschaftliche Zwecke ist auf dem Fahrgestell montiert.

Das Fahrzeug kann auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

87059090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8705, 870590 und 87059090.

Das Fahrzeug ist kein selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8432, da auf dem Fahrgestell verschiedene Arten von Arbeitsgeräten montiert werden können.

Da das Fahrgestell mit dem Fahrerhaus und dem Arbeitsgerät keine feste mechanische Einheit bildet, gilt das Fahrzeug als Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken und wird in die Position 8705 eingereiht.

Siehe auch HS-Erläuterungen zu den Positionen 8432 und 8705.

Fußnote(n):

(*)

Das Foto dient ausschließlich Informationszwecken.

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