Artikel 1 VO (EG) 2007/186

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

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