Präambel VO (EG) 2007/215
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 entstand ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), der vergleichbare und aktuelle Querschnitts- und Längsschnittsdaten zu Einkommen sowie Umfang und Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene umfasst.
- (2)
- Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittskomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielvariablen erforderlich. Für das Jahr 2008 sind das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für das Modul „Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung” sowie die Ausprägungen und Definitionen der sekundären Zielvariablen festzulegen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).
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