ANHANG VO (EG) 2007/324
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die drei Teile können nicht als „Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf” im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b angesehen werden, da es sich nicht um Waren handelt, die zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. |
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42022210 |
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 4202, 420222 und 42022210. Dieses Erzeugnis kann nicht in Kapitel 95 eingereiht werden, da die Anmerkung 1 d zu Kapitel 95 Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 ausdrücklich ausschließt. |
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49019900 |
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 4901 und 49019900. Bei dem Buch handelt es sich nicht um ein Bilderbuch der Tarifposition 4903, da es eine fortlaufende Geschichte erzählt. Es wird wegen des gedruckten Textes als Buch eingereiht. |
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95030021 | Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030021. |
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95049090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9504, 950490 und 95049090. Bei der Ware handelt es sich um ein Spiel für einen Spieler. Das Gerät hat ein elektronisches Display und trainiert die geistigen Fähigkeiten. Aufgrund seiner physischen Merkmale (elektronisches Gerät) und des Wettkampffaktors (z. B. durch das Spielen gegen einen fiktiven Gegner) ist das Gerät mehr als ein Puzzle oder Spielzeug der Position 9503. Daher ist das Erzeugnis als Denkspiel in die Tarifposition 9504 einzureihen. |
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