ANHANG IIIb VO (EG) 2007/329

Hubschrauber und Schiffe gemäß Artikel 4d Absatz 1

Hubschrauber

8802 11 mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
8802 12 mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg

Schiffe

8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
8902 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen
8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus
8904 Schlepper und Schubschiffe
8906 andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
8907 10 aufblasbare Flöße

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