ANHANG IIIb VO (EG) 2007/329
Hubschrauber und Schiffe gemäß Artikel 4d Absatz 1
Hubschrauber
8802 11 | mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger |
8802 12 | mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg |
Schiffe
8901 | Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern |
8902 | Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen |
8903 | Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus |
8904 | Schlepper und Schubschiffe |
8906 | andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote |
8907 10 | aufblasbare Flöße |
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