Präambel VO (EG) 2007/332
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Das Format für die Übermittlung der Daten über den Eisenbahnverkehr an die Kommission (Eurostat) ist in so detaillierter Form festzulegen, dass eine rasche und kostengünstige Aufbereitung der Daten sichergestellt ist.
- (2)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates(2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 14 vom 21.1.2003, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 (ABl. L 167 vom 4.7.2003, S. 13).
- (2)
ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.
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