Präambel VO (EG) 2007/332

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Das Format für die Übermittlung der Daten über den Eisenbahnverkehr an die Kommission (Eurostat) ist in so detaillierter Form festzulegen, dass eine rasche und kostengünstige Aufbereitung der Daten sichergestellt ist.
(2)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates(2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 14 vom 21.1.2003, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 (ABl. L 167 vom 4.7.2003, S. 13).

(2)

ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.

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