ANHANG VO (EG) 2007/377
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung | ||||
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20081919 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919. Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b). Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz). Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). Da es sich hier um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). |
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20081919 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919. Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b). Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz, und Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 17049051 bis 17049099, zweiter Absatz). Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). Da es sich um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). |
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20081919 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919. Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b). Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz und Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 17049051 bis 17049099, zweiter Absatz). Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). Da es sich hier um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999). |
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