ANHANG VO (EG) 2007/377

(*)(**)(***)
Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Haselnusszubereitung, in Form von Granulat, bestehend aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker (in GHT)(*):

Haselnusskerne 40
zugefügte Saccharose 60

Haselnusskerne werden 20—25 Minuten bei 140 °C geröstet. Zucker wird 15—17 Minuten bei derselben Temperatur gesondert karamellisiert. Die gerösteten Haselnusskerne und der Zucker werden anschließend vermischt und zusammen 12—15 Minuten geröstet. Die Zubereitung wird abgekühlt, in Stücke von 1—4 mm Größe gehackt und anschließend in Säcke von mindestens 10 kg Inhalt verpackt, die für den Großhandelsvertrieb bestimmt sind.

Die Zubereitung ist ein Zwischenprodukt, das nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, sondern für die Herstellung von Pralinen, Eiscreme, Süßwaren und Backwaren verwendet wird.

20081919

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919.

Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b).

Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz).

Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

Da es sich hier um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

2.
Haselnusszubereitung, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker (in GHT)(**):

Haselnusskerne 40
zugefügte Saccharose 60

Haselnusskerne werden 20—25 Minuten bei 140 °C geröstet. Zucker wird 15—17 Minuten bei derselben Temperatur gesondert karamellisiert. Die gerösteten Haselnusskerne und der Zucker werden anschließend vermischt und zusammen 12—15 Minuten geröstet. Die Zubereitung wird abgekühlt, in Stücke von 1—4 mm Größe gehackt, bevor sie auf eine Größe von 20—30 μm vermahlen werden. Danach wird sie in Säcke von mindestens 12,5 kg Inhalt verpackt, die für den Großhandelsvertrieb bestimmt sind.

Die Zubereitung ist ein Zwischenprodukt, das nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, sondern für die Herstellung von Pralinen, Eiscreme, Süßwaren und Backwaren verwendet wird.

20081919

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919.

Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b).

Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz, und Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 17049051 bis 17049099, zweiter Absatz).

Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

Da es sich um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

3.
Haselnusszubereitung, in Form einer Paste, bestehend aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker (in GHT)(***):

Haselnusskerne 40
zugefügte Saccharose 60

Haselnusskerne werden 20—25 Minuten bei 140 °C geröstet. Zucker wird 15—17 Minuten bei derselben Temperatur gesondert karamellisiert. Die gerösteten Haselnusskerne und der Zucker werden anschließend vermischt und zusammen 12—15 Minuten geröstet. Die Zubereitung wird abgekühlt, in Stücke von 1—4 mm Größe gehackt, bevor sie auf eine Größe von 20—30 μm vermahlen werden. Diese Grundzubereitung wird geknetet, bis eine homogene Paste entsteht. Diese wird in Säcke von mindestens 20 kg Inhalt verpackt, die für den Großhandelsvertrieb bestimmt sind.

Die Zubereitung ist ein Zwischenprodukt, das nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, sondern für die Herstellung von Pralinen, Eiscreme, Süßwaren und Backwaren verwendet wird.

20081919

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2008, 200819 und 20081919.

Die Ware wird nicht in Kapitel 17 eingereiht, da es sich um eine gesüßte Lebensmittelzubereitung handelt, die aus einer Mischung von Haselnüssen und Zucker besteht (siehe die Erläuterungen zum HS, Kapitel 17, Allgemeines, Absatz b).

Position 1704 ist nicht auf diese gesüßte Haselnusszubereitung anwendbar, da sie nicht als solche in Verkehr gebracht wird und auch nicht zur Verwendung als Zuckerware bestimmt ist (siehe die Erläuterungen zum HS, Position 1704, erster Absatz und Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 17049051 bis 17049099, zweiter Absatz).

Die Ware fällt unter Kapitel 20, da sie nach einem nicht in Kapitel 8 aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 20 und die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

Da es sich hier um Nüsse handelt, die mit Zucker vermischt und einem Zubereitungsverfahren (Rösten) unterzogen wurden, wird diese Ware in die Unterposition 20081919 eingereiht (siehe die Erläuterungen zur KN, Unterpositionen 20081110 bis 20081999).

Fußnote(n):

(*)

Foto Nr. 1 dient nur zu Informationszwecken.

(**)

Foto Nr. 2 dient nur zu Informationszwecken.

(***)

Foto Nr. 3 dient nur zu Informationszwecken.

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