ANHANG III VO (EG) 2007/391

Indikatives Verzeichnis erstattungsfähiger Ausgaben für den Erwerb und die Modernisierung von Flugzeugen und Schiffen, die für die Fischereiüberwachung eingesetzt werden

Als erstattungsfähig gelten Ausgaben für
a)
Starrflügelflugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge sowie Hubschrauber und die jeweilige Ausrüstung für die Fischereiüberwachung, insbesondere an Bord eingebaute Ortungs-, Kommunikations- und Navigationsgeräte und -software, die Teil von Schiffen oder Flugzeugen zur Kontrolle und Überwachung von Fischereitätigkeiten sind und es ermöglichen, Daten zwischen Schiffen oder Flugzeugen und den Behörden für die Fischereiüberwachung auszutauschen;
b)
Ersatzgeräte für veraltete Ausrüstungen zur Verbesserung der Effizienz der Fischereikontrollen; die Kosten der Modernisierung des Maschinenraumes, der Brücke und der Vorrichtungen zum Ein- und Ausschiffen sind ebenfalls erstattungsfähig;
c)
Beiboote (wie Searider und RIB), einschließlich eingebauten Ausrüstungen, Motoren, Davits und Kräne zum Aussetzen der Boote (einschließlich Hydrauliksysteme und -installation), Änderungen am Hauptschiff zur Anpassung an die Beiboote (wie die Verstärkung von Deck und Superstruktur);
d)
wichtige Bestandteile des Propulsionssystems des Schiffes wie Propellersysteme, Getriebe, neue Hauptmotoren und Hilfsmotoren;
e)
Ausrüstungen für den Kommunikationsdatenschutz, wie Kodiergeräte und Verwürfler;
f)
an Bord installierte wasserfeste PCs.

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