ANHANG III VO (EG) 2007/391
Indikatives Verzeichnis erstattungsfähiger Ausgaben für den Erwerb und die Modernisierung von Flugzeugen und Schiffen, die für die Fischereiüberwachung eingesetzt werden
Als erstattungsfähig gelten Ausgaben für- a)
- Starrflügelflugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge sowie Hubschrauber und die jeweilige Ausrüstung für die Fischereiüberwachung, insbesondere an Bord eingebaute Ortungs-, Kommunikations- und Navigationsgeräte und -software, die Teil von Schiffen oder Flugzeugen zur Kontrolle und Überwachung von Fischereitätigkeiten sind und es ermöglichen, Daten zwischen Schiffen oder Flugzeugen und den Behörden für die Fischereiüberwachung auszutauschen;
- b)
- Ersatzgeräte für veraltete Ausrüstungen zur Verbesserung der Effizienz der Fischereikontrollen; die Kosten der Modernisierung des Maschinenraumes, der Brücke und der Vorrichtungen zum Ein- und Ausschiffen sind ebenfalls erstattungsfähig;
- c)
- Beiboote (wie Searider und RIB), einschließlich eingebauten Ausrüstungen, Motoren, Davits und Kräne zum Aussetzen der Boote (einschließlich Hydrauliksysteme und -installation), Änderungen am Hauptschiff zur Anpassung an die Beiboote (wie die Verstärkung von Deck und Superstruktur);
- d)
- wichtige Bestandteile des Propulsionssystems des Schiffes wie Propellersysteme, Getriebe, neue Hauptmotoren und Hilfsmotoren;
- e)
- Ausrüstungen für den Kommunikationsdatenschutz, wie Kodiergeräte und Verwürfler;
- f)
- an Bord installierte wasserfeste PCs.
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