ANHANG VO (EG) 2007/414
RIS-Leitlinien
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGEN
- ADNR
- Accord Européen relative au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieur du Rhin
- AIS
- Automatic identification system (transponder)
- ARGO
- Advanced River Navigation
- AVV
- Adviesdienst Verkeer en Vervoer (Niederlande)
- BICS
- Binnenvaart informatie en communicatie systeem (electronic reporting system)
- CAS
- Unterstützung der Unfallbekämpfung
- CCNR/ZKR
- Central Commission for the Navigation on the Rhine (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt)
- CCTV
- Closed circuit television (Geschlossener Fernsehkanal)
- CEVNI
- Code Europeen de Voies de la Navigation Intérieur (Europäische Bezeichnung von Binnenwasserstraßen, herausgegeben von der UN/ECE)
- COMPRIS
- Consortium Operational Management Platform River Information Services (F&E-Vorhaben der EU, 2003-2005)
- D4D
- Data warehouse for the River Danube
- DGPS
- Differential global positioning system
- ECDIS
- Electronic chart display and information system (System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen)
- ECE
- UN-Wirtschaftskommission für Europa
- EDI
- Electronic Data Interchange (Elektronischer Datenaustausch)
- EDIFACT
- Elektronischer Datenaustausch für Verwaltung, Handel und Verkehr (UN/ECE-Norm)
- ENC
- Electronic navigational chart (Elektronische Schifffahrtskarte)
- ETA
- Estimated time of arrival (Geschätzte Ankunftszeit)
- ETD
- Estimated time of departure (Geschätzte Abfahrtzeit)
- ETSI
- Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
- FI
- Fairway information (Fahrwasserinformation)
- FIS
- Fairway information service (Fahrwasserinformationsdienst)
- GLONASS
- GLObales NAvigations-Satelliten-System
- GNSS
- Global navigational satellite system = Globales Satellitennavigationssystem
- GSM
- Globales System für die Mobilkommunikation
- HF
- High frequency (Hochfrequenz)
- HS Code
- Harmonised commodity description and coding system of WCO (Harmonisierter Code für Güterarten)
- IALA
- International Organisation of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities
- IEC
- Internationale Elektrotechnische Kommission
- IHO
- Internationale Hydrografische Organisation
- IMDG Code
- International Maritime Code for Dangerous Goods (Internationaler Code für gefährliche Güter im Seeverkehr, herausgegeben von der IMO)
- IMO
- Internationale Seeschifffahrtsorganisation
- INDRIS
- Inland Navigation Demonstrator of River Information Services (F&E-Projekt der EU, 1998-2000)
- ISO
- International Standardisation Organisation
- IT
- Informationstechnologie
- ITU
- International Telecommunication Union
- LAN
- Local area network
- LBM
- Schleusen- und Brückenmanagement
- OFS
- Official ship number (Amtliche Schiffsnummer)
- PIANC
- International Navigation Association
- PTM
- Port and terminal management (Hafen- und Umschlagstellen-Management)
- RIS
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste
- RTA
- Required time of arrival (erforderliche Ankunftszeit)
- SAR
- Search and rescue (Suche und Rettung)
- SIGNI
- Signalisation des voies de navigation intérieure (Zeichen und Signale an Binnenwasserstraßen, herausgegeben von der UN/ECE)
- SMS
- Short message service
- SOLAS
- Internationale Konvention für die Sicherheit des Lebens auf See (Safety of Life at Sea), herausgegeben von der IMO
- SOTDMA AIS
- Self Organising Time Division Multiple Access (SOTDMA), spezielles Datenaustauschverfahren bei AIS
- STI
- Strategic traffic information (Bild)
- TCP/IP
- Transmission control protocol/Internet protocol
- TI
- Verkehrsinformation (Traffic information)
- TTI
- Tactical traffic information (Bild)
- UMTS
- Universal Mobile Telecommunications System, Mobilfunkstandard der dritten Generation
- UTC
- Universal Time coordinated (Koordinierte Weltzeit)
- VDL
- VHF data link
- VHF
- Very high frequency (Ultrakurzwelle, UKW)
- VTC
- Vessel traffic centre (Verkehrszentrale)
- VTMIS
- Vessel traffic management and information services (Seeschifffahrt)
- VTS
- Vessel traffic services (Schiffsverkehrsdienste)
- WAP
- Wireless application protocol
- WCO
- World Customs Organisation
- WI-FI
- Wireless fidelity
- ZKR/CCNR
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
ABBILDUNGEN
- Abbildung 2.3
- Beziehung zwischen RIS-Gebiet und VTS-Gebiet
- Abbildung 4.1
- RIS-Entwicklung und -Umgestaltung
- Abbildung 4.4.a
- Arenen, Rollen und Managementaufgaben in der Binnenschifffahrt
- Abbildung 4.4.c
- Elemente einer Informationsprozess-Schleife
- Abbildung 4.4.d
- Informationsprozess-Schleife
TABELLEN
- Tabelle 4.4.b
- Herleitung der RIS-Dienste
- Tabelle 4.5
- River Information Services (Binnenschifffahrtsinformationsdienste)
- Tabelle 4.6
- Funktionale Gliederung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS)
- Tabelle 4.8
- Beziehung zwischen Diensten und Systemen
- Tabelle 5.2.3
- Datensatz für Schiffsmeldungen
- Tabelle 6.4
- Der Planungsprozess für RIS
- Tabelle 7
- Mögliche schrittweise Entwicklung der verschiedenen Teile von RIS
-
1.
-
EINFÜHRUNG
- 1)
- In den RIS-Leitlinien werden die Grundsätze und allgemeinen Anforderungen für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste und der damit verbundenen Systeme beschrieben.
- 2)
- Sie gelten gleichermaßen für den Verkehr mit Güter-, Fahrgast- und Freizeitschiffen.
- 3)
-
Sie sind in Verbindung mit internationalen Bestimmungen, Empfehlungen und Richtlinien anzuwenden, wie:
- a)
- Guidelines and Criteria for Vessel Traffic Services in Inland Waterways (Inland VTS Guidelines) (weltweit), IALA Recommendation V-120, Juni 2001, 2001
- b)
- Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel), 2000
- c)
- Technische Spezifikationen für Inland-ECDIS gemäß der RIS-Richtlinie(*)
- d)
- Technische Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme, z. B. Inland-AIS, gemäß der RIS-Richtlinie
- e)
- Technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt gemäß der RIS-Richtlinie
- f)
- Technische Spezifikationen für Nachrichten für die Binnenschifffahrt gemäß der RIS-Richtlinie
- g)
- Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren der WCO (weltweit)
- h)
- UN Code for Trade and Transport Locations (UN/LOCODE, weltweit)
- i)
- EDIFACT UN-Standard (weltweit)
- j)
- Einheitliche UN/ECE-Redewendungen für den Funkverkehr in der Binnenschifffahrt (Europa), 1997
- 4)
-
Eine Reihe von Konzepten und Vorschlägen zur Standardisierung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten sind im Forschungs- und Entwicklungsprojekt INDRIS der Europäischen Union entwickelt worden(**). Diese sind:
- a)
- Richtlinien und Empfehlungen für RIS, 1999 (von PIANC als Ausgangsbasis für diese RIS-Leitlinien verwendet)
- b)
- Funktionale Definition des RIS-Konzeptes, 1998
- c)
- Standardisierung der Datenkommunikation (AIS, GNSS, Internet), 1999
- d)
- Standards für taktischen Austausch von Daten, Mitteilungen und Nachrichten (Inland-AIS), 1998
- e)
-
Standardisierung von Daten, 1998
- —
-
Standards der Codes (Land, Ort, Terminal, Art des Schiffes, Ladung)
- —
-
RIS-Szenarien (Funktionen)
- —
-
Standards für den Datenaustausch (EDIFACT, S-57 Aktualisierungsmechanismus)
- f)
- Datenbanken für Meldungen, 1999.
- 5)
- Die Konzeption für Inland-ECDIS ist im deutschen Projekt ARGO(***) in Zusammenarbeit mit INDRIS entwickelt worden.
- 6)
- Die Konzeption der RIS-Architektur ist vom „WATERMAN Thematic Network” (****), einem Forschungsvorhaben des 5. Rahmenprogramms der EU in den Bereichen von VTMIS (Seeschifffahrt) und RIS, entwickelt worden. Darauf aufbauend wurde die RIS-Architektur umfassend und im Detail im F&E-Projekt COMPRIS(*****) der Europäischen Union im Jahr 2003 erarbeitet.
- 7)
- Wenn in diesem Dokument Bezug genommen wird auf Inland-ECDIS (und elektronische Schifffahrtskarten), Inland-AIS (oder Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme im Allgemeinen), elektronische Schiffsmeldesysteme und Nachrichten für die Binnenschifffahrt, werden die technischen Spezifikationen gemäß der RIS-Richtlinie zugrunde gelegt.
-
2.
-
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Folgende Begriffe werden in diesen RIS-Leitlinien in Verbindung mit Binnenschifffahrtsinformationsdiensten verwendet (siehe auch einige besondere Definitionen in den Kapiteln 4 und 5).- 2.1.
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services — RIS)
Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services — RIS) sind die harmonisierten Informationsdienste zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt einschließlich — sofern technisch durchführbar — der Schnittstellen mit anderen Verkehrsträgern. RIS haben das Ziel, zu einem sicheren und effizienten Beförderungsablauf und damit zu einer intensiven Nutzung der Binnenwasserstraßen beizutragen. RIS sind schon in vielfältiger Art und Weise in Betrieb. Erläuterungen:- 1)
- RIS schließen Schnittstellen zu anderen Transportarten auf See, Straße und Schiene ein.
- 2)
- RIS umfassen alle Arten der Binnenwasserstraßen und Häfen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der RIS-Richtlinie.
- 3)
- RIS ist auch der Oberbegriff für alle individuellen Informationsdienste zur harmonisierten Unterstützung der Binnenschifffahrt.
- 4)
- Mit RIS werden Wasserstraßen-, Verkehrs- und Transportinformationen gesammelt, verarbeitet, beurteilt und verbreitet.
- 5)
- RIS beziehen sich nicht auf interne kommerzielle Tätigkeiten zwischen beteiligten Unternehmen; RIS sind jedoch offen für die Verflechtung mit kommerziellen Aktivitäten.
- 2.2.
- RIS-System
Für die Zwecke von RIS beziehen moderne Binnenschifffahrtsinformationssysteme ein oder mehrere harmonisierte IT-Systeme ein. Ein IT-System (Informationstechnologie-System) umfasst die Gesamtheit der menschlichen Ressourcen, Hard- und Software, Kommunikationsmittel und Regeln zur Ausführung der Informationsverarbeitung.- 2.3.
- RIS-Gebiet
Das RIS-Gebiet ist der formal festgelegte Bereich, in dem RIS zur Anwendung kommen. Ein RIS-Gebiet kann die Wasserstraßen in einem geografischen Stromgebiet umfassen und dabei auch die Gebiete von einem oder mehreren Staaten (Abbildung 2.3) einschließen (z. B. in einer Situation, in der die Wasserstraße die Grenze zwischen zwei Ländern bildet).- 2.4.
- RIS-Zentrum
Ein RIS-Zentrum ist der Ort, an dem die RIS-Dienste durch das Betriebspersonal ausgeführt werden. Ein RIS kann auch ohne ein RIS-Zentrum bestehen (z. B. ein Internetdienst, ein Tonnendienst). Wenn eine Schiff-Land-Wechselbeziehung in beiden Richtungen (z. B. UKW-Dienst) beabsichtigt ist, sind ein oder mehrere RIS-Zentren erforderlich. Wenn ein VTS-Zentrum oder eine Schleuse in einem RIS-Gebiet vorhanden sind, können auch diese als RIS-Zentren verwendet werden. Es wird empfohlen, sämtliche Dienste eines RIS-Gebietes in einem einzigen RIS-Zentrum zusammenzufassen.- 2.5.
- Inland-VTS
Binnenschiffsverkehrsdienste (Vessel Traffic Services) sind ein von einer zuständigen Behörde eingerichteter Dienst, dessen Ziel es ist, die Sicherheit und Effizienz des Schiffsverkehrs zu verbessern und die Umwelt zu schützen. Der Dienst sollte in der Lage sein, mit dem Verkehr zu kommunizieren und auf sich entwickelnde Verkehrssituationen im VTS-Gebiet zu reagieren. Ein VTS sollte wenigstens einen Informationsdienst enthalten und kann andere Dienste einschließen, wie z. B. einen Navigationsberatungsdienst oder einen Verkehrsorganisationsdienst oder beide, wie unten definiert:- —
Ein Informationsdienst ist ein Dienst, der sicherstellt, dass wichtige Informationen rechtzeitig für Navigationsentscheidungen an Bord verfügbar sind.
- —
Ein Navigationsberatungsdienst ist ein Dienst, der navigatorische Entscheidungen an Bord unterstützt und deren Auswirkungen überwacht. Navigationsberatung ist besonders wichtig bei eingeschränkter Sicht, bei schwierigen meteorologischen Verhältnissen oder bei Beschädigungen bzw. Mängeln, die das Radar, das Ruder oder den Antrieb betreffen. Navigationsberatung wird in angemessener Form als Positionsinformation auf Anforderung des Verkehrsteilnehmers gegeben oder in besonderen Fällen auch dann, wenn es dem Betriebspersonal des VTS notwendig erscheint, dabei kommen auch Technologien wie GNSS/Galileo zum Einsatz.
- —
Ein Verkehrsorganisationsdienst ist ein Dienst, durch den der Entwicklung gefährlicher Schiffsverkehrssituationen mit Hilfe eines Managements der Verkehrsbewegungen vorgebeugt wird und durch den ein sicherer und wirtschaftlicher Ablauf des Schiffsverkehrs innerhalb des VTS-Gebietes ermöglicht wird.
- 2.6.
- VTS-Gebiet
Ein VTS-Gebiet ist das abgegrenzte, formal festgestellte Gebiet des VTS-Betriebes. Ein VTS-Gebiet kann in Teilgebiete oder Sektoren unterteilt werden.- 2.7.
- VTS-Zentrum
Ein VTS-Zentrum ist das Zentrum, von dem aus VTS erbracht werden. Jedes Teilgebiet von VTS kann seine eigenen Unterzentren haben.- 2.8.
- Zuständige Behörde
Die zuständige Behörde ist die von der Regierung bestimmte Behörde, die ganz oder teilweise für die Sicherheit, einschließlich der Umweltfreundlichkeit und der Wirtschaftlichkeit des Schiffsverkehrs, verantwortlich ist. Die zuständige Behörde hat in der Regel die Aufgaben der Planung, Finanzierungsregelung und Auftragsvergabe von RIS.- 2.9.
- RIS-Behörde
Die RIS-Behörde ist die Behörde mit der Verantwortung für die Leitung, den Betrieb und die Koordinierung der RIS. Sie ist auch zuständig für die Kommunikation mit den teilnehmenden Schiffen und für eine sichere und wirkungsvolle Bereitstellung der RIS-Dienste.- 2.10.
- RIS-Nutzer
Nutzer der Dienste können sein: Schiffsführer, RIS-Betriebspersonal, Personal von Schleusen/Brücken, Wasserstraßenverwaltungen, Betreiber von Häfen und Umschlagstellen, Unfallbekämpfungszentren der Rettungsdienste, Flottenmanager, Verlader, Absender, Empfänger, Frachtmakler, Ausrüster.- 2.11.
- Ebenen der RIS-Information
Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) funktionieren auf verschiedenen Informationsebenen. Die Fahrwasserinformation enthält nur die Daten der Wasserstraße. Die Verkehrsinformation umfasst auch Angaben über die Bewegung von Schiffen im RIS-Gebiet. Die Verkehrsinformation lässt sich in taktische und strategische Verkehrsinformationen untergliedern. Die Verkehrsinformation wird über eine Darstellung der Verkehrssituation gegeben (Verkehrsbilder). Es gibt drei Ebenen der Information:- 1)
- Die Fahrwasserinformation (FI) enthält geografische, hydrologische und administrative Informationen über die Wasserstraße im RIS-Gebiet, die von den RIS-Nutzern benötigt werden, um eine Fahrt zu planen, auszuführen und zu überwachen. Die Fahrwasserinformation ist eine unidirektionale Information: Land-Schiff oder Land-Büro (des Nutzers).
- 2)
- Taktische Verkehrsinformationen (TTI) sind die Informationen, die die unmittelbaren Navigationsentscheidungen des Schiffsführers oder des VTS-Betriebspersonals in der tatsächlichen Verkehrssituation und der näheren geografischen Umgebung beeinflussen. Ein taktisches Verkehrsbild enthält Informationen über die Positionen und besondere Schiffsinformationen sämtlicher von einem Radar wahrgenommener und auf einer elektronischen Schifffahrtskarte gezeigter Ziele, die — soweit verfügbar — durch externe Verkehrsinformationen, wie z. B. Inland-AIS, ergänzt werden können. TTI können von Bord des Schiffes oder von Land aus, z. B. in einem VTS-Zentrum bereitgestellt werden.
- 3)
- Strategische Verkehrsinformationen (STI) sind die Informationen, die die mittel- und langfristigen Entscheidungen der RIS-Nutzer beeinflussen. Ein strategisches Verkehrsbild verbessert die Entscheidungsgrundlagen für die Planung einer sicheren und wirtschaftlichen Reise. Es wird in einem RIS-Zentrum bereitgestellt und den Nutzern auf Anforderung übermittelt. Ein strategisches Verkehrsbild berücksichtigt alle relevanten Schiffe im RIS-Gebiet mit deren Merkmalen, Ladungen und Positionen, die in einer Datenbank gespeichert und in einer Tabelle oder auf einer elektronischen Karte gezeigt werden. Strategische Verkehrsinformationen können in einem RIS/VTS-Zentrum oder in einem Büro bereitgestellt werden.
- 2.12.
- Schiffsverfolgung und -aufspürung
Die Schiffsverfolgung (Vessel tracking) ist eine Funktion zur Führung von Statusinformationen über ein Schiff, wie z. B. die laufende Position und die Eigenschaften des Schiffes, und zwar letztere — falls benötigt — in Verbindung mit Informationen über die Ladung und die Sendungen. Die Schiffsaufspürung (Vessel tracing) ist die Feststellung des Aufenthaltsortes des Schiffes und — falls benötigt — der Ladung, der Sendungen und der Ausrüstung. Ein Teil dieses Dienstes kann z. B. durch Inland-AIS geleistet werden. Andere Teile können durch ein elektronisches Schiffsmeldesystem abgedeckt werden.- 3.
- TEILNEHMENDE SCHIFFE
- 1)
- Schiffe, die in ein RIS-Gebiet einfahren, müssen die vorgeschriebenen Dienste nutzen. Es wird empfohlen, darüber hinaus, soweit möglich, die von RIS und anderen Diensten bereitgestellten Informationen zu nutzen.
- 2)
- Entscheidungen, welche die aktuelle Navigation und die Kursbestimmung des Schiffes betreffen, bleiben in der Verantwortung des Schiffsführers. Eine von RIS gelieferte Information kann die vom Schiffsführer zu treffende Entscheidung nicht ersetzen.
- 3)
- Je nach der Ebene der verfügbaren Informationen und den Anforderungen der zuständigen Behörde wird empfohlen, die Schiffe (ausgenommen Freizeitfahrzeuge) Schritt für Schritt auszurüsten mit (Kapitel 4.8):
- a)
- einer Sprechfunkanlage für den gleichzeitigen Empfang des Binnenschifffahrtsfunks auf zwei UKW-Kanälen (Schiff/Schiff und Schiff/Land),
- b)
- einer Radaranlage für die Verkehrsdarstellung in der nahen Umgebung des Schiffes,
- c)
- einem PC mit mobilen Kommunikationseinrichtungen (GSM) für den Empfang von E-Mail und Internet sowie für elektronische Meldungen,
- d)
- eine Inland-ECDIS-Anlage mit elektronischen Schifffahrtskarten (ENC)
- —
im Informationsmodus,
- —
im Navigationsmodus (mit Radarüberlagerung),
- e)
- einem Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystem (Vessel tracking and tracing system), wie z. B. Inland-AIS, mit Positionsempfänger (GNSS/Galileo) und UKW-Sender/Empfänger und mit Benutzung von Inland-ECDIS für die Visualisierung.
- 4.
- RIS-ARCHITEKTUR
- 4.1.
- Allgemeines
Der Grundgedanke des thematischen Netzes WATERMAN (Kapitel 1 Nummer 6) bei der Entwicklung einer Rahmenarchitektur für RIS war es, die politischen Ziele in genaue Angaben für den Entwurf von Anwendungen zu übertragen. Die RIS-Architektur sollte so definiert werden, dass RIS-Anwendungen effizient und erweiterbar sind und mit anderen RIS-Anwendungen oder mit Anwendungen für andere Verkehrsarten kommunizieren können. Die Entwicklung der RIS-Architektur sollte zu einer integrierten Umgebung für RIS-Anwendungen führen, so dass Leistung, Nutzwert und Effizienz der Anwendungen verbessert werden. Binnenschifffahrtsinformationsdienste können entsprechend Abbildung 4.1 entwickelt und umgestaltet werden.- 4.2.
- RIS-Interessengruppen
RIS werden realisiert und betriebsfähig gehalten durch eine Reihe von Interessengruppen (stakeholders). Deren wichtigste sind:- 4.2.1.
- Politiker
Diese wünschen, dass RIS die Verkehrs- und Transportprobleme beheben (oder vermindern). Die für die Sicherheit verantwortlichen Wasserstraßenbehörden gehören zu den politischen Entscheidungsträgern. Für andere, z. B. Organisationen der Schiffseigner, steht die Bereitstellung von Verkehrsinformationsdiensten und logistischen Informationsdiensten für Verlader und Betreiber von Häfen und Umschlagstellen im Vordergrund. Die verschiedenen Gruppen politischer Entscheidungsträger haben ihre eigenen politischen Ziele, Aufgaben und Vorstellungen über die Dienste, die zur Erreichung der Ziele erforderlich sind. Sobald die Dienste ausgewählt worden sind, sollten die Funktionen und der Informationsbedarf sowie die Sachzwänge und Wechselwirkungen bei der Einrichtung dieser Dienste bestimmt werden.- 4.2.2.
- Regionalmanager
Diese kontrollieren die RIS-Anwendungen, z. B. Wasserstraßenmanager in der zuständigen Behörde, Verkehrsleitmanager, Leiter von Such- und Rettungsdiensten, Schiffseigner und Verlader. Sie definieren die Erfordernisse für Anwendungen mit detaillierten und genauen Beschreibungen der Dienste sowie der Funktionen bezüglich lokaler Aspekte oder der Schnittstelle Mensch/Maschine.- 4.2.3.
- Systemtechniker
Diese erarbeiten Systemspezifikationen und integrieren die Hard- und Softwarekomponenten in Systemkomponenten. RIS- und VTS-Zulieferer, Systemintegratoren sowie Telekommunikationsbetreiber kombinieren die Komponenten zu vollständigen Systemen, die RIS ermöglichen.- 4.2.4.
- Diensteanbieter
Diese machen und halten RIS betriebsbereit; zu diesem Zweck entwickeln, unterhalten und betreiben sie die RIS-Anwendungen. Sie überwachen die selbständigen Anwendungen und gewährleisten, wo notwendig, auch den Hauptanteil der Eingaben in die Anwendungen, entweder durch sie selbst oder durch die Nutzer.- 4.2.5.
- RIS-Nutzer
Die RIS-Nutzer lassen sich verschiedenen Gruppen zuordnen: Schiffsführer, RIS-Betriebspersonal, Personal von Schleusen/Brücken, Wasserstraßenverwaltungen, Betreiber von Häfen und Umschlagstellen, Personal von Unfallbekämpfungszentren, Flottenmanager, Verlader, Absender, Empfänger, Frachtmakler, Ausrüster.- 4.3.
- RIS-Ziele
Ein Ziel ist die Beschreibung einer Absicht. Das Ziel lässt sich auch als Zweck oder Bestimmung bezeichnen: RIS haben im Wesentlichen drei Ziele:- 1)
- Der Verkehr soll sicher sein:
- —
Minimierung der Verletzungen
- —
Minimierung von tödlichen Unfällen
- —
Minimierung der Unfälle während der Fahrt.
- 2)
- Der Verkehr soll wirtschaftlich sein:
- —
Maximierung des Schiffsdurchgangs oder der effektiven Kapazität von Wasserstraßen
- —
Maximierung der Tragfähigkeit der Schiffe (Länge, Breite, Tiefe und Höhe)
- —
Verkürzung der Fahrzeit
- —
Reduzierung der Arbeitsbelastung der RIS-Nutzer
- —
Verminderung der Transportkosten
- —
Reduktion des Treibstoffverbrauchs
- —
effiziente und wirtschaftliche Vernetzung der Verkehrsträger
- —
effiziente Häfen und Umschlagsanlagen.
- 3)
- Der Verkehr soll umweltfreundlich sein:
- —
Verminderung der Umweltgefahren
- —
Verminderung von verunreinigenden Emissionen und Freisetzungen durch Unfälle, rechtswidrige Handlungen oder ordnungsgemäßen Betrieb.
- 4.4.
- RIS-Aufgaben
RIS unterstützen eine Reihe von Managementaufgaben in der Binnenschifffahrt. Diese Aufgaben stehen im Zusammenhang mit den Zielen (Kapitel 4.3) und werden auf drei verschiedenen Arenen ausgeführt:- —
Arena der Transportlogistik, auf der Gruppen, von denen der Transportbedarf ausgeht, mit anderen Gruppen zusammenarbeiten, die den Transport organisieren (z. B. Absender, Empfänger, Verlader, Versorger, Frachtmakler, Flotteneigner).
- —
Arena des Transports, auf der Gruppen, die den Transport organisieren, mit anderen Gruppen zusammenarbeiten, die den Transport ausführen (z. B. Flotteneigner, Terminalbetreiber, Kunden).
- —
Arena des Verkehrs, auf der Gruppen, die den Transport ausführen (z. B. Schiffsführer und Steuerleute) mit anderen Gruppen zusammenarbeiten, die den sich daraus ergebenden Schiffsverkehr managen (z. B. Verkehrsmanager, zuständige Behörden).
Abbildung 4.4.a
Die Managementaufgaben erlauben es, die folgenden RIS-Dienste in Bezug auf die RIS-Ziele abzuleiten, wobei ein RIS-Dienst eine oder mehrere Managementaufgaben erfüllen kann (Tabelle 4.4.b):Ziele (Kapitel 4.3) | Managementaufgaben (Abbildung 4.4.a) | RIS-Dienste (Tabelle 4.5) | |
---|---|---|---|
Wirtschaftlichkeit | bezogen auf Transportobjekt | Warenanlieferungsmanagement | ITL Ladungsmanagement (5.d) |
Vorratsmanagement | |||
Transportdienstmanagement | ITL außerhalb von RIS | ||
Umschlagmanagement | ITL Umschlagstellenmanagement (5.c) | ||
Flottenmanagement | ITL Ladungs- und Flottenmanagement (5.d) | ||
Sicherheit, Umweltfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit | Infrastrukturmanagement | Fahrwasserinformationsdienst (1) | |
Statistik (7) | |||
Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren (8) | |||
Wirtschaftlichkeit | bezogen auf Transportprozess | Versorgungskettenmanagement Transportkettenmanagement | ITL Ladungs- und Flottenmanagement (5.d) |
ITL Transportmanagement (5.b) | |||
ITL Inter-modales Hafen- und Umschlagstellenmanagement (5.c) | |||
ITL Fahrtenplanung (5.a) | |||
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit | bezogen auf Verkehrsprozess | Verkehrsmanagement | Verkehrsinformation (2) |
Verkehrsmanagement (3) | |||
Sicherheit, Umweltfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit | Alle Objekte und Prozesse | Ereignismanagement und Unfallbekämpfung | Unterstützung der Unfallbekämpfung (4) |
Rechtsdurchsetzung | Informationen zur Rechtsdurchsetzung (6) |
- 4.5.
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)
Ein Dienst liefert und verwendet Informationen. Er ermöglicht es dem Nutzer, Leistungsverbesserungen zu erreichen. Dienste werden im Rahmen von Projekten und Initiativen (von Betroffenen oder in der Folge technologischer Entwicklungen) entwickelt. Sie sind für den Nutzer Mittel zur Erreichung von Zielen. Die Ausführung einer Aufgabe kann durch Nutzung eines oder mehrerer Dienste verbessert werden. Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß Kapitel 4.4 werden entsprechend der Tabelle 4.5 umgeordnet und untergliedert.Tabelle 4.5
hauptsächlich verkehrsbezogen
- 1.
- Fahrwasserinformationsdienst (FIS)
- a)
- Visuelle Schifffahrtszeichen
- b)
- Sprechfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen
- c)
- Internetdienst
- d)
- Elektronische Binnenschifffahrtskarten
- 2.
- Verkehrsinformationsdienst (TI)
- a)
- Taktische Verkehrsinformationen (TTI)
- b)
- Strategische Verkehrsinformationen (STI)
- 3.
- Verkehrsmanagement (TM)
- a)
- Örtliches Verkehrsmanagement (Schiffsverkehrsdienste — VTS)
- b)
- Unterstützung des Schiffsbetriebs
- c)
- Schleusen- und Brückenmanagement (LBM)
- 4.
- Unterstützung der Unfallbekämpfung (CAS)
hauptsächlich transportbezogen
- 5.
- Information für die Transportlogistik (ITL)
- a)
- Reiseplanung (VP)
- b)
- Transportmanagement (TPM)
- c)
- Intermodales Hafen- und Umschlagstellenmanagement (PTM)
- d)
- Ladungs-und Flottenmanagement (CFM)
- 6.
- Informationen für die Rechtsdurchsetzung (ILE)
- 7.
- Statistik (ST)
- 8.
- Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren (CHD)
- 4.6.
- RIS-Funktionen und Informationsbedarf
Unter RIS-Funktion wird ein Beitrag zu einem Dienst verstanden. Die funktionelle Aufgliederung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) erlaubt eine Zuordnung der Information entsprechend dem Bedarf der Nutzer. Tabelle 4.6 zeigt die Verbindungen zwischen Diensten (4.5), Funktionen (4.6), Nutzern (4.2.5) und Informationsebenen (2.11). Sie zeigt auch, dass in vielen Fällen dieselbe Funktion mehreren Teilnehmern am Transportprozess dient. Tabelle 4.6 gibt ein Beispiel als Orientierung und kann den Leser beim Aufstellen seiner eigenen Liste unterstützen.Nr. | RIS-Dienst RIS-Unterdienst RIS-Funktion (Informationsbedürfnis) | Informationsstufe | Benutzer | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Schiffsführer | VTS- Betriebspersonal | Schleusen-/Brücken- Betriebspersonal | Wasserstraßen-Behörde | Umschlagstellen-Betriebspersonal | Unfallzentrum | Flottenmanager | Verlader | |||
FIS | Fahrwasserinformationsdienst (Fairway information service) | |||||||||
Bereitstellen von Informationen über: | ||||||||||
FIS.1 | Geografie des Fahrtbereiches und Fortschreibung derselben | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.2 | Navigationshilfen und Verkehrszeichen | FIS | X | X | X | X | X | |||
FIS.3 | Tiefenlinien in der Fahrrinne | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.4 | Langzeitbehinderungen im Fahrweg | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.5 | Aktuelle meteorologische Informationen | FIS | X | X | X | X | ||||
FIS.6 | Zeitliche Behinderungen im Fahrweg | FIS | X | X | X | X | X | |||
FIS.7 | Gegenwärtige und zukünftige Wasserstände an den Pegeln | FIS | X | X | X | X | X | X | ||
FIS.8 | Zustand der Flüsse, Kanäle, Schleusen und Brücken im RIS-Bereich | FIS | X | X | X | X | X | X | ||
FIS.9 | Beschränkungen infolge Hochwasser und Eis | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.10 | Störungen der Schifffahrtszeichen | FIS | X | X | X | |||||
FIS 11 | Kurzfristige Änderungen der Betriebszeiten von Schleusen und Brücken | FIS | X | X | X | X | X | |||
FIS 12 | Kurzfristige Änderungen bei den Schifffahrtszeichen | FIS | X | X | X | |||||
FIS.13 | Normale Betriebszeiten der Schleusen und Brücken | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.14 | Physikalische Begrenzungen der Wasserstraßen, Brücken und Schleusen (Abmessungen) | FIS | X | X | X | X | X | X | X | |
FIS.15 | Verkehrsregeln und Vorschriften | FIS | X | X | X | X | X | X | ||
FIS.16 | Höhe der Abgaben für die Wasserstraßen-Infrastruktur | FIS | X | X | X | X | ||||
FIS.17 | Vorschriften und Empfehlungen für die Vergnügungsschifffahrt | FIS | (X) | X | X | |||||
TI | Verkehrsinformation (Traffic information) | |||||||||
TTI | Taktische Verkehrsinformationen (kurzfristig) | |||||||||
TTI.1 | Darstellung der Position des eigenen Fahrzeuges | TTI | X | X | ||||||
TTI.2 | Darstellung der Position anderer Fahrzeuge | TTI | X | X | ||||||
STI | Strategische Verkehrsinformationen (mittel- und langfristig) | |||||||||
STI.1 | Darstellung von Fahrwasserinformation (= FIS) | FIS | X | X | X | X | ||||
STI.2 | Darstellung der Schiffsposition in der weiteren Umgebung | STI | X | X | X | X | ||||
STI.3 | Mittel- und langfristige Abschätzung der Verkehrssituation | STI | X | X | ||||||
STI.4 | Darstellung der Charakteristiken des Fahrzeuges | STI | X | X | X | X | X | X | ||
STI.5 | Darstellung der Ladungscharakteristik | STI | X | X | X | X | X | X | ||
STI.6 | Vorgesehener Bestimmungsort | STI | X | X | X | X | X | X | X | X |
STI.7 | Darstellung der Information über Ereignisse/Unfälle in dem abgedeckten Bereich | STI | X | X | X | X | ||||
STI 8 | Organisation und Regulierung des Verkehrsflusses | STI | X | X | X | |||||
TM | Verkehrsmanagement (Traffic management) | |||||||||
VTS | Schiffsverkehrsdienste (örtlich) | |||||||||
VTS.1 | Darstellung der Schiffspositionen im großen Maßstab | TTI | X | |||||||
VTS.2 | Überwachung von Begegnungen und Manöverabsprachen | TTI | X | |||||||
VTS.3 | Kurzfristige Abschätzung der Verkehrssituation | TTI | X | |||||||
VTS.4 | Organisation und Regulierung des Verkehrsflusses in dem von RIS überdeckten Bereich | TTI | X | |||||||
NS | Unterstützung des Schiffsbetriebs | |||||||||
NS.1 | Informationen an Lotsen (navigational support) | TTI | X | X | ||||||
NS.2 | Informationen an Schleppboote und Bootsleute (nautical support) | STI | X | |||||||
NS.3 | Informationen an Bunkerboote, Abfallentsorgungsschiffe, Schiffsausrüster und Reparaturfirmen (support services) | STI | X | X | ||||||
LBM | Schleusen- und Brückenmanagement | |||||||||
LBM.1 | Betrieb von Schleusen und Brücken | |||||||||
LBM.1.1 | Darstellung des aktuellen Status im Betrieb der Schleusen/Brücken | TTI | X | X | ||||||
LBM.1.2 | Darstellung der kurzfristigen Planung bei Schleusen/Brücken (ETA/RTA von Schiffen, Warteplätze, Schleusen-/Brücken-Positionen) | TTI | X | X | X | |||||
LBM.2 | Planungen an Schleusen/Brücken | |||||||||
LBM.2.1 | Bereitstellung von ETA ankommender Fahrzeuge | STI | X | |||||||
LBM.2.2 | Bereitstellung von Informationen über die mittel- und fangfristige Zeitplanung für Schleusen-/Brücken-Abläufe | STI | X | X | ||||||
LBM.2.3 | Bereitstellung mittel- und langfristige RTA der Fahrzeuge | STI | X | X | ||||||
CAS | Unterstützung der Unfallbekämpfung (Calamity abatement support) | |||||||||
CAS.1 | Information über Ereignisse bezogen auf Verkehrssituationen | TTI | X | X | X | |||||
CAS.2 | Abschätzung der Verkehrssituation im Fall eines Ereignisses | TTI | X | X | ||||||
CAS.3 | Koordination von Hilfe durch Überwachungsfahrzeuge | TTI | X | X | X | |||||
CAS.4 | Abschätzung der möglichen Auswirkungen eines Unfalls auf Umwelt, Bevölkerung und Verkehr | TTI | X | X | ||||||
CAS.5 | Informationsdarstellung für Überwachungsfahrzeuge, Polizeiboote und Feuerlöschboote | TTI | X | X | ||||||
CAS.6 | Einleitung und Koordination von Such- und Hilfeleistungen | TTI | X | X | X | |||||
CAS.7 | Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Verkehr, Umwelt und Bevölkerung | TTI | X | X | ||||||
ITL | Informationen für die Transportlogistik (Information for transport logistics) | |||||||||
VP | Fahrtenplanung | |||||||||
VP.1 | Bereitstellen von Informationen über Bestimmungshafen, RTA an der Endbestimmung, Ladungsart | STI | X | X | X | |||||
VP.2 | Bereitstellen von Informationen und Darstellung derselben über das Fahrwegnetz in unterschiedlichen Maßstäben | STI | X | X | X | |||||
VP.3 | Darstellung der Betriebszeiten und gewöhnlicher Wartezeiten an Schleusen und Brücken | STI | X | X | X | |||||
VP.4 | Darstellung der langfristigen Information über Witterung | STI | X | X | X | |||||
VP.5 | Darstellung der mittel- und langfristigen Vorhersagen der Wasserstände | STI | x | X | X | |||||
VP.6 | Bereitstellen von Informationen über die Streckencharakteristiken mit RTA, ETA, ETD an Streckenpunkten | STI | X | X | X | |||||
VP.7 | Darstellung der Informationen, die Reiseinformationen betrifft | STI | X | |||||||
TPM | Transportmanagement | |||||||||
TPM.1 | Bereitstellung und Darstellung von ETA der Schiffe | STI | X | Organisation der Schiffsversorger, der Bunkerboote und der Reparaturbetriebe | X | |||||
TPM.2 | Beritstellung und Darstellung von Fahrtenplänen der Schiffe | STI | X | X | ||||||
TPM.3 | Bereitstellung von Informationen über verfügbaren Ladungsraum | STI | X | X | ||||||
TPM.4 | Überwachung der Leistung von beauftragten Transporten und Umschlagstellen | Frachtmakler Manager für die Transportqualität | ||||||||
TPM.5 | Überwachung ungewöhnlicher Bedrohungen, wie Streiks, Niedrigwasser, für die Zuverlässigkeit des Transports | |||||||||
TPM.6 | Anpassen der Transport- und Umschlagleistung an die vereinbarten Qualitätsanforderungen | |||||||||
TPM.7 | Definieren von Anpassungen der Methoden für die Fahrtenplanung | |||||||||
PTM | Hafen und Umschlagstellenmanagement | |||||||||
PTM.1 | Darstellung des gegenwärtigen Status der Umschlagstelle oder des Hafens | |||||||||
PTM.1.1 | Darstellung der wartenden, Ladung aufnehmenden oder Ladung abgebenden Fahrzeuge | TTI | X | X | ||||||
PTM.1.2 | Darstellung der gegenwärtigen Vorgänge an der Umschlagstelle | TTI | X | X | ||||||
PTM.1.3 | RTA von Fahrzeugen, Warteplätze, Positionen | TTI | X | X | X | |||||
PTM.2 | Planungen in Häfen oder Umschlagstellen | |||||||||
PTM.2.1 | ETA ankommender Fahrzeuge | STI | X | |||||||
PTM.2.2 | Mittel- und langfristige Zeitpläne für Vorgänge der Umschlagstelle | X | ||||||||
PTM.2.3 | Mittel- und langfristige Zeiten von RTA von Fahrzeugen | STI | X | X | ||||||
CFM | Intermodales Ladungs- und Flottenmanagement | |||||||||
CFM.1 | Information über Schiffsflotten und ihrer Transportcharakteristiken | STI | X | X | ||||||
CFM.2 | Information über die zu befördernde Ladung | STI | X | X | ||||||
ILE | Informationen für die Rechtsdurchsetzung (Information for law enforcement) | |||||||||
ILE.1 | Grenzüberschreitendes Management (Einreise, Zoll) | X | ||||||||
ILE.2 | Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Verkehrssicherheit | X | ||||||||
ILE.3 | Übereinstimmung mit den Anforderungen für den Umweltschutz | X | ||||||||
ST | Statistiken | X | ||||||||
ST.1 | Durchgang von Fahrzeugen und Ladung an bestimmten Punkten (Schleusen) der Wasserstraße | X | ||||||||
CHD | Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren (Waterway charges and harbour dues) | X | X | X | X |
- 4.7.
- RIS-Anwendungen
RIS-Anwendungen sind regionale oder zielgerichtete Anwendungen von Systemen unter bestimmten Anforderungen: örtlich, funktional, prozessorientiert. „RIS-Anwendung” ist die Bereitstellung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten über spezialisierte Systeme. Eine einzelne Anwendung kann ein oder mehrere Systeme für einen Dienst verwenden.- 4.8.
- RIS-Systeme
Ein breites Spektrum technischer Systeme wurde für RIS entwickelt. Die meisten von ihnen werden für mehr als einen Dienst, eine Funktion oder Anwendung verwendet (Tabelle 4.8).SYSTEM | SERVICE | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fahrwasserinformation | Verkehrsinformation | Verkehrsmanagement | Unterstützung der Unfallbekämpfung | Informationen für Transportlogistik | Informationen für Rechtsdurchsetzung | Statistiken | Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren | |||||||
Taktisch | Strategisch | Schiffsverkehrsdienste (VTS) | Unterstützung der Schifffahrt | Schleusen- und Brückenmanagement | Reiseplanung | Transportmanagement | Intermodales Hafen- und Umschlagstellenmanagement | Flotten- und Ladungsmanagement | ||||||
Visuelle Schifffahrtszeichen | x | |||||||||||||
Radarreflektierende Navigationshilfen | x | x | ||||||||||||
Lichtsignale | x | x | x | |||||||||||
Mobiltelefon (Ton und Daten) | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||
GNSS/Galileo für die Fahrzeugpositionierung | x | x | x | x | x | x | ||||||||
UKW-Sprechfunk | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||
Internet | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||
Schiffsradar | x | x | x | |||||||||||
Landgestütztes Radar | x | x | x | x | ||||||||||
Landgestützte CCTV-Kameras | x | x | x | |||||||||||
Elektronische Binnenschifffahrtskarte | x | x | x | x | x | x | ||||||||
Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystem | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | |||
Schiffsmeldesystem | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
- 5.
- EMPFEHLUNGEN FÜR DIE EINZELNEN BINNENSCHIFFFAHRTS-INFORMATIONSDIENSTE
Da sich die Technologie schnell weiterentwickelt, wird in diesem Kapitel mehr Nachdruck auf Dienste als auf technologieabhängige Systeme gelegt.- 5.1.
- Fahrwasserinformationsdienst (FIS)
- 5.1.1.
- Allgemeines
- 1)
- Traditionelle Mittel zur Bereitstellung von FIS sind z. B. visuelle Schifffahrtszeichen, Nachrichten für die Schifffahrt auf Papier sowie über Rundfunk und feste Telefone auf Schleusen. Das Mobiltelefon über GSM hat neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen, ist jedoch nicht überall und jederzeit verfügbar. Ein maßgeschneidertes FIS für Wasserstraßen kann unterstützt werden durch:
- a)
- Sprechfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen
- b)
- Internetdienste
- c)
- Elektronische Binnenschifffahrtskarte (z. B. Inland-ECDIS mit ENC).
Diese drei FIS-Kategorien werden in diesem Kapitel behandelt. Sie basieren hauptsächlich auf der gegenwärtigen Situation. Nachrichten für Schifffahrtstreibende können aber zum Beispiel zukünftig auch über ENC-Dienste geliefert werden.
- 2)
- Die Arten von Fahrwasserinformationen sind in Tabelle 4.6 aufgeführt.
- 3)
- Die Fahrwasserinformation enthält statische, dynamische wie auch dringende Informationen über den Fahrweg. Statische und dynamische Informationen müssen anhand eines festgelegten Zeitplans übermittelt werden. Dringende Informationen müssen häufig aktualisiert und/oder in Echtzeit übermittelt werden (z. B. durch Sprechfunk, elektronischen Datenaustausch, Internet, WAP).
- 4)
- Sicherheitsbezogene Fahrwasserinformationen sollten durch die zuständige Behörde oder in ihrem Auftrag übermittelt werden.
- 5)
- Fahrwasserinformationen für einen internationalen Stromabschnitt sollten von einer einzigen Stelle, der die Daten von den betroffenen zuständigen Verwaltungen übermittelt werden, verbreitet werden.
- 6)
- Die mitgeteilten sicherheitsbezogenen Daten sollten von der zuständigen Behörde überprüft sein.
- 7)
- Zahlenwerte sollten nur mit Angaben zu ihrer Genauigkeit gegeben werden.
- 8)
- Fahrwasserinformationen sollten durch zugelassene Kommunikationseinrichtungen (z. B. Nachrichten für die Binnenschifffahrt, über das Internet oder Sprechfunk) und, soweit praktikabel, den Erfordernissen entsprechend verbreitet werden.
- 9)
- Um die Schiffsführung bei unsichtigem Wetter mit Hilfe von Radar zu ermöglichen, sollten die Toppzeichen von Tonnen und Baken zur Markierung des Fahrwassers ebenso wie die Brückenpfeiler mit Radarreflektoren ausgerüstet werden. Dabei handelt es sich um die Infrastrukturmaßnahme radarreflektierende Navigationshilfen. Diese steht in Zusammenhang mit den RIS-Diensten, ist jedoch nicht Teil davon. Sie wird daher in diesen RIS-Leitlinien nicht behandelt.
- 5.1.2.
- Sprechfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen
- 1)
- Der Sprechfunkdienst auf Binnenwasserstraßen ermöglicht den Sprechfunk für bestimmte Zwecke durch Verwendung von vereinbarten Kanälen und Betriebsverfahren (Verkehrskreise). Der Sprechfunkdienst umfasst fünf Verkehrskreise:
- a)
- Schiff-Schiff
- b)
- Nautische Information
- c)
- Schiff-Hafenbehörde
- d)
- Funkverkehr an Bord
- e)
- öffentlicher Nachrichtenaustausch (auf freiwilliger Basis)
Von diesen fünf Verkehrskreisen sind nur die ersten drei für RIS wichtig. Der Sprechfunkdienst ermöglicht direkte und schnelle Mitteilungen zwischen Schiffsführern, Wasserstraßenverwaltungen und Hafenbehörden. Er ist für dringend erforderliche Informationen auf Echtzeitbasis am besten geeignet.
- 2)
- Der Sprechfunkdienst auf Binnenwasserstraßen basiert auf folgenden Regeln und Vorschriften:
- a)
- Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion ITU (weltweit)
- b)
- Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel, 6.4.2000)
- c)
- Standardisiertes Vokabular für Funkverbindungen in der Binnenschifffahrt (UN/ECE Wirtschaftskommission für Europa Nr. 35, 1997)
- d)
- Nationale Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt
- 3)
- In den Verkehrskreisen Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde dürfen nur Nachrichten übermittelt werden, die ausschließlich dem Schutz von Menschenleben sowie der Fahrt und der Sicherheit von Schiffen dienen.
- 4)
- Es wird empfohlen, Fahrwasserinformationen per Sprechfunk im Verkehrskreis Nautische Information (Land/Schiff) einzuführen für:
- a)
- dringende Informationen, die ständig aktualisiert und in Echtzeit übermittelt werden und
- b)
- für dynamische Informationen, die täglich übermittelt werden.
- 5)
- Dringende und dynamische Informationen per Sprechfunk betreffen zum Beispiel:
- a)
- vorübergehende Hindernisse im Fahrwasser, Funktionsstörungen von Navigationshilfen
- b)
- kurzfristige Änderungen der Betriebszeiten von Schleusen und Brücken
- c)
- Beschränkungen der Schifffahrt durch Hochwasser und Eis
- d)
- aktuelle und voraussichtliche Wasserstände an den Pegeln
- 6)
- Das RIS-Gebiet sollte vollständig durch UKW-Stationen für die Nautische Information abgedeckt werden.
- 7)
- Im Verkehrskreis Nautische Information sollten Nachrichten für die Binnenschifffahrt „an alle Nutzer” übermittelt werden als
- a)
- regelmäßige Berichte über den Zustand der Wasserstraßen einschließlich der Wasserstandsberichte an den Pegeln zu festliegenden Zeiten des Tages,
- b)
- dringende Berichte über besondere Ereignisse (z. B. Verkehrsregelungen nach Unfällen).
- 8)
- Es sollte für das Betriebspersonal im RIS-Zentrum möglich sein, bei Bedarf bestimmte Fragen von Schiffsführern zu beantworten und Mitteilungen von Schiffsführern entgegenzunehmen.
- 5.1.3.
- Internetdienst
- 1)
- Eine Internet-Homepage wird für folgende Fahrwasserinformation empfohlen:
- a)
- Dynamische nautische Informationen über den Zustand der Wasserstraße, die nicht öfter als einmal täglich übermittelt werden müssen.
- b)
- Dynamische hydrografische Informationen wie aktuelle Wasserstände, Wasserstandsvorhersagen, Tiefen der Fahrrinne (wenn verfügbar), Eis- und Hochwasservorhersagen und -berichte.
- c)
- Statische Information (z. B. Einschränkungen der Wasserstraße, regelmäßige Betriebszeiten der Schleusen und Brücken, nautische Regeln und Bestimmungen).
Die obigen Informationen sind über Nachrichten für die Binnenschifffahrt über Inland-ECDIS für Binnenwasserstraßen der Klasse Va und darüber zu verbreiten.
- 2)
- Bei Nachrichten für die Binnenschifffahrt sollte ein Standardvokabular verwendet werden, um eine einfache oder automatische Übersetzung in andere Sprachen zu ermöglichen.
- 3)
- Für ein dichtes und/oder ausgedehntes Wasserstraßennetz kann die dynamische Information in interaktiven Datenbanken organisiert sein (content management system), um leichten Zugang zu den Daten zu ermöglichen.
- 4)
- Zusätzlich zur Internetpräsentation können die Nachrichten für die Binnenschifffahrt verbreitet werden über
- a)
- E-Mail-Abonnement für PC an Bord von Schiffen und in Büros,
- b)
- SMS-Abonnement auf Mobiltelefon,
- c)
- WAP-Seiten auf dem Mobiltelefon.
- 5)
- Um dem Schiffsführer die Streckenplanung zu erleichtern, sollten auf Anforderung sämtliche für die Strecke vom Ausgangshafen bis zum Bestimmungshafen erforderlichen Fahrwasserinformationen auf einer Seite angezeigt werden.
- 6)
- Die Übermittlung von Nachrichten für die Binnenschifffahrt über Internet oder Datenaustausch zwischen den Behörden sollte in einem vereinbarten Format erfolgen, um die automatische Übersetzung in andere Sprachen zu ermöglichen.
- 7)
- Die in der RIS-Richtlinie festgelegten Anforderungen der technischen Spezifikationen für die Nachrichten für die Binnenschifffahrt müssen eingehalten werden.
- 5.1.4.
- Elektronische Binnenschifffahrtskarten (Inland-ECDIS)
- 1)
- Elektronische Binnenschifffahrtskarten (ENC) als Mittel zur Wiedergabe von Fahrwasserinformationen sollten mindestens die in der RIS-Richtlinie festgelegten Anforderungen der technischen Spezifikationen für Inland-ECDIS einhalten.
- 2)
- Die für Inland-ECDIS zu verwendende Karteninformation sollte den neuesten Stand haben.
- 3)
- Sollen ENC im Navigationsmodus des Inland-ECDIS verwendet werden, müssen zumindest die sicherheitsrelevanten Geo-Objekte in die ENC einbezogen werden. Die zuständige Behörde sollte die sicherheitsrelevanten Informationen in der ENC überprüfen.
- 4)
- Es wird empfohlen, alle Geo-Objekte des Objektkatalogs der technischen Spezifikationen für Inland-ECDIS in die ENC aufzunehmen.
- 5)
- Es wird empfohlen, in die ENC die Wassertiefen (Tiefenlinien) aufzunehmen. Die Wassertiefen können auf einen Bezugwasserstand oder auf den aktuellen Wasserstand bezogen werden.
- 5.2.
- Verkehrsinformationsdienst
- 5.2.1.
- Allgemeines
Die Information über die Verkehrssituation kann auf zweierlei Arten gegeben werden (Kapitel 2.11):- a)
- Als taktische Verkehrsinformation (TTI) unter Verwendung von Radar und — wenn verfügbar — eines Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystems (vessel tracking and tracing) mit unterlegten elektronischen Binnenschifffahrtskarten.
- b)
- Als strategische Verkehrsinformation (STI) unter Verwendung eines elektronischen Schiffsmeldesystems (z. B. Datenbank mit Daten von Schiffen und Ladungen, Berichten über UKW oder andere mobile Kommunikationseinrichtungen (Sprache und Daten).
- 5.2.2.
- Taktische Verkehrsinformation (TTI)
- 1)
- Fahrzeuge sollten mit Radar ausgerüstet sein, um bei unsichtigem Wetter in der näheren nautischen Umgebung alle anderen Schiffe erkennen zu können.
- 2)
- Ein taktisches Verkehrsbild an Bord (Kapitel 2.11 Nummer 2) sollte auf einer elektronischen Binnenschifffahrtskarte (ENC) wenigstens durch Anzeige der Radarinformationen und, wenn verfügbar, der Inland-AIS-Schiffsinformationen aufgebessert werden.
- 3)
- Die integrierte Anzeige sollte den in der RIS-Richtlinie festgelegten Erfordernissen für den Navigationsmodus der technischen Spezifikationen des Inland-ECDIS-Standards entsprechen.
- 4)
- Im Navigationsmodus von Inland-ECDIS sollte die Position des Fahrzeugs von einem kontinuierlich positionierenden System abgeleitet werden, dessen Genauigkeit den Erfordernissen einer sicheren Schiffsführung entspricht.
- 5)
- Wenn ein Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystem (vessel tracking and tracing), wie z. B. Inland-AIS, als zusätzlicher Positionssensor für Feststellung von Fahrzeugen in der Umgebung benutzt wird, sollte dieses die in der RIS-Richtlinie festgelegten Anforderungen der technischen Spezifikationen für solche Systeme erfüllen. Die Schiffsinformationen sollten auf dem taktischen Verkehrsbild dargestellt werden. Andere zusätzliche Informationen über diese Fahrzeuge sollten verfügbar sein.
- 6)
- Taktische Verkehrsinformationen an Land werden beim VTS-Verkehrsmanagement verwendet (Kapitel 5.3.1).
- 5.2.3.
- Strategische Verkehrsinformation (STI)
- 1)
- Strategische Verkehrsinformationen (Kapitel 2.11 Nummer 3) sollten eingeführt werden, wenn eine ständige Überwachung der Verkehrssituation im RIS-Gebiet für mittel- oder langfristige Entscheidungen (z. B. Management bei Hochwasser und Eis) erforderlich ist.
- 2)
- STI können die folgenden Dienste unterstützen:
- a)
- Betrieb von Schleusen und Brücken (Berechnung der geschätzten (ETA) und erforderlichen (RTA) Ankunftszeit)
- b)
- Reiseplanung
- c)
- Unterstützung der Unfallbekämpfung (Fahrzeug- und Ladungsdaten)
- d)
- Hafenbetrieb (Berechnung von ETA und RTA)
- 3)
- Für STI sollte von der zuständigen Behörde ein Schiffsmeldesystem (z. B. in Verbindung mit einem RIS-Zentrum) eingeführt werden. Das System hat die Aufgabe, die gemeldeten Daten zu sammeln, zu überprüfen und zu verbreiten.
- 4)
- Die STI sollten RIS-Nutzern (Kapitel 2.10) auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden (Kapitel 5.5 Nummer 7).
- 5)
- Fahrzeug- und Ladungsdaten sollten in einer Datenbank gesammelt werden. Die Datenbank kann gespeist werden aus:
- a)
- Sprachmeldungen über Mobiltelefon
- b)
- Sprachmeldungen über UKW-Sprechfunk (Kapitel 5.1.2 Nummer 6)
- c)
- Elektronische Meldungen über Computer an Bord (z. B. BICS-Anwendung) und mobile Kommunikationseinrichtungen (z. B. Mobiltelefon für Daten) oder landgestützte Computer und feste Kommunikationsleitungen für Erstmeldungen (Fahrzeuge und Güter).
- d)
- Schiffsverfolgung und -aufspürung (vessel tracking and tracing), z. B. über Inland-AIS für Fahrtablaufberichte (Position und ETA)
- 6)
- Berichte von Binnenschiffen sollten die in der RIS-Richtlinie festgelegten Anforderungen der technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt erfüllen.
- 7)
- Eine mögliche Zusammensetzung eines Datensatzes für verschiedene Dienste wie den Betrieb von Schleusen und Brücken, die Unterstützung der Unfallbekämpfung oder den Hafenbetrieb wird als Beispiel in Tabelle 5.2.3 gegeben.
Tabelle 5.2.3
Datensatz für Schiffsmeldungen (Beispiel)
Statische Fahrzeugdaten
Typ MS Name Arcona Amtliche Schiffsnummer (für Seeschiffe IMO-Nr.) 4620004 Länge 110 m Breite 11,40 m Variable Daten
Anzahl von Personen an Bord 3 Position (Wasserstraße und km) Emmerich, km 857,0 Fahrtrichtung Zu Berg Anzahl der Fahrzeuge in einer Zusammenstellung 2 Länge der Zusammenstellung 187 m Breite der Zusammenstellung 11,40 m Tiefgang 3,20 m Nächster Meldepunkt (Schleuse/Brücke, Terminal) Schleuse Meiderich ETA am Meldepunkt mit Genauigkeit 17:30 ± 0:30 Für jede einzelne Ladung
Güterart Chemieprodukt Harmonised system code of cargo (HS code) 310210 Ladehafen (UN Location code) Rotterdam Bestimmungshafen (UN Location code) Dortmund Größe der Ladung (Tonnen) 2800 t Nur bei Gefahrgut
Güterbezeichnung Na-Nitrit Ladungs-Code ADN, ADNR Klasse 5.1 Verpackungscode III UN-Nummer (wenn verfügbar) 1500 Anzahl der blauen Kegel/Lichter 1
- 8)
- Ein strategisches Verkehrsbild an Land kann auf spezielle Schiffstypen beschränkt werden (z. B. außerordentlich große Fahrzeuge, Schiffe mit Gefahrgut, Sondertransporte, spezielle geschleppte Zusammenstellungen).
- 9)
- Zwischen den RIS-Zentren von Nachbarbehörden sollte ein Datenaustausch eingerichtet werden. Zwischen Behörden in benachbarten Mitgliedstaaten, in denen die RIS-Richtlinie Anwendung findet, sollte der Datenaustausch elektronisch erfolgen. In anderen Fällen und je nach Zahl der betroffenen Fahrzeuge sollte dies per Telefon, Fax, E-Mail oder elektronischem Datenaustausch erfolgen.
- 5.3.
- Verkehrsmanagement
- 5.3.1.
- Örtliches Verkehrsmanagement (Schiffsverkehrsdienste — VTS)
- 1)
- Hier wird auf die IALA-Richtlinien für Binnenschiffsverkehrsdienste verwiesen (Kapitel 1 Nummer 3 Buchstabe a).
- 2)
- Ein VTS-Zentrum für ein örtliches Verkehrsmanagement mit taktischem Verkehrsbild an Land (Kapitel 2.11) sollte für die Sicherheit der Schifffahrt bei schwierigen örtlichen Verhältnissen und für den Schutz der in der Nähe wohnenden Bevölkerung und der umliegenden Infrastruktur vor potenziellen Gefahren aus der Schifffahrt eingerichtet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Verkehrsorganisation. Schwierige örtliche Verhältnisse können sein:
- a)
- Enges Fahrwasser und/oder Bereiche mit Mindertiefen
- b)
- Enge Kurven
- c)
- Enge und/oder zahlreiche Brücken
- d)
- Starke Längs- und/oder Querströmungen
- e)
- Fahrweg mit Verkehrsregelung, z. B. Einbahnverkehr
- f)
- Verbindung von Wasserstraßen
- g)
- Hohe Verkehrsdichte
- 3)
- Das taktische Verkehrsbild (TTI) entsteht durch die Sammlung landgestützter Radardaten und Daten aus einem Schiffsverfolgungssystem sowie Darstellung der Schiffsinformation in Inland-ECDIS auf der Grundlage der technischen Spezifikationen für Inland-ECDIS sowie der in der RIS-Richtlinie festgelegten Inlandssysteme zur Schiffsverfolgung und -aufspürung. Für einen längeren Flussabschnitt und starken Verkehr kann die TTI durch eine Zielverfolgung verbessert werden.
- 5.3.2.
- Unterstützung des Schiffsbetriebs
Die Unterstützung des Schiffsbetriebs ist der Oberbegriff für eine Reihe von Hilfsdiensten für die Binnenschifffahrt. In der Verkehrsarena (Kapitel 4.4) erfolgt die Unterstützung des Schiffsbetriebs (navigational support) durch Lotsen an Bord oder unter besonderen Umständen auch an Land, um die Entwicklung von gefährlichen Situationen im Schiffsverkehr zu vermeiden. Nautische Unterstützung (nautical support) wird durch Schleppboote oder Bootsleute gegeben, die für ein sicheres Steuern oder Festmachen zur Verfügung stehen. In der Transportarena sind ferner Schiffshilfsdienste (support services) z. B. durch Bunkerboote, Abfallentsorgungsschiffe, Schiffsausrüster und Reparaturfirmen verfügbar.- 5.3.3.
- Schleusen- und Brückenmanagement
- 1)
- RIS sollte den Verkehrsfluss optimieren durch:
- a)
- Unterstützung des Schleusen-/Brückenmeisters bei kurzfristigen Entscheidungen für die Planung der Schleusen- und Brückenzyklen durch Darstellung eines elektronischen Schleusen- und Brückentagebuchs auf der Basis einer Datenbank und durch Registrierung der Wartezeiten
- b)
- Unterstützung des Schleusen-/Brückenmeisters bei mittelfristigen Entscheidungen durch Datenaustausch mit den Nachbarschleusen
- c)
- Unterstützung des Schiffsführers durch Übermittlung von Wartezeiten
- d)
- Optimierung von Schleusungszyklen durch Berechnung der ETA/RTA für eine Kette von Schleusen und Übermittlung der RTA an die Schiffsführer
- 2)
- Auch durch die Einrichtung eines Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssystems (vessel tracking and tracing system) mit Datenbank und geeigneten Kommunikationsmitteln (z. B. UKW, GSM — Sprache und Daten) (Kapitel 5.2.3) kann die Planung der Betriebszeiten von Schleusen und Brücken verbessert werden.
- 5.4.
- Unterstützung der Unfallbekämpfung
- 1)
- Die Unterstützung der Unfallbekämpfung registriert zu Fahrtbeginn die Fahrzeug- und Transportdaten in einem RIS-Zentrum und aktualisiert diese während der Fahrt. Im Falle eines Unfalls liefert das RIS-Zentrum sofort den Notdiensten die Daten.
- 2)
- Je nach der Risikoabschätzung (Tabelle 6.4, Teil B Nummer 2 Buchstabe a) kann ein Unfallbekämpfungsdienst nur bestimmte Arten von Fahrzeugen und Fahrzeugzusammenstellungen (Kapitel 5.2.3 Nummer 8) oder alle Fahrzeuge registrieren.
- 3)
- Es sollte in der Verantwortlichkeit des Schiffsführers liegen, die erforderlichen Daten (Tabelle 5.2.3) mitzuteilen.
- 4)
- Ein Schiffsmeldesystem mit Datenbank und geeigneten Kommunikationsmitteln sollte eingerichtet werden (siehe Kapitel 5.2.3).
- 5)
- Die Position und Fahrtrichtung des Fahrzeuges sollten gemeldet werden:
- a)
- bei der Einfahrt in das oder der Ausfahrt aus dem Gebiet eines RIS-Zentrums,
- b)
- an bestimmten Meldepunkten innerhalb des Gebiets eines RIS-Zentrums,
- c)
- wenn die Daten sich während der Fahrt geändert haben,
- d)
- vor und nach Fahrtunterbrechungen, die eine festgelegte Zeitdauer überschreiten.
- 5.5.
- Informationen für Transportlogistik
- 1)
- Logistische Anwendungen von RIS umfassen:
- a)
- Reiseplanung
- b)
- Transportmanagement
- c)
- Hafen- und Umschlagstellen-Management
- d)
- Ladungs- und Flottenmanagement
- 2)
- Die Reiseplanung ist die Aufgabe des Schiffsführers und des Eigners. Sie umfasst sowohl die Planung der Beladung und des Tiefgangs des Fahrzeugs wie auch die Planung der ETA. Auch die Planung möglicher weiterer Lade- und Löschvorgänge während der Fahrt fällt darunter. RIS sollte die Reiseplanung unterstützen durch:
- a)
- Fahrwasserinformationsdienste (Kapitel 5.1)
- b)
- Strategische Verkehrsinformation (Kapitel 5.2.3)
- c)
- Schleusen- und Brückenmanagement (Kapitel 5.3.2)
- 3)
- Das Transportmanagement ist das Management der Transportkette über den Bereich der Schifffahrt hinaus, betrieben durch Frachtmakler und Transport-Qualitätsmanager. Es umfasst
- a)
- die Kontrolle der Gesamtleistung der beauftragten Flottenmanager, Schiffsführer und Umschlagstellenbetreiber,
- b)
- die Überwachung des Fortschritts des Transportauftrags,
- c)
- Reaktion auf unerwartete Probleme für die Zuverlässigkeit des Transports,
- d)
- Abschluss des Transports (Lieferung und Zahlung).
- 4)
- Die zuständigen Behörden sollten ihre Informationssysteme so gestalten, dass ein Datenfluss zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten möglich ist. Es sollten die Standards und technischen Spezifikationen gemäß Kapitel 1 Nummer 3 Buchstaben c bis j zugrunde gelegt werden.
- 5)
- Der Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen privaten und öffentlichen RIS-Nutzern für logistische Anwendungen sollte entsprechend den Verfahren und technischen Spezifikationen erfolgen, die für RIS zugelassen sind.
- 6)
- Die zuständigen Behörden sollten ausreichende Möglichkeiten für Anwendungen im Bereich der Logistik innerhalb ihrer Möglichkeiten vorsehen, wie:
- a)
- Austausch von Informationen zwischen Nutzern und Kunden bezüglich Fahrzeugen, Häfen und Umschlagstellen
- b)
- Unterstützung der Einsatzplanung von Flotten
- c)
- ETA/RTA-Vereinbarungen zwischen Fahrzeugen und Häfen
- d)
- Schiffsverfolgung und -aufspürung
- e)
- Elektronische Börsen.
Die zuständigen Behörden sollten den Herstellern von Anwendungen die verwendete Datenstruktur mitteilen.
- 7)
- Die Vertraulichkeit im Datenaustausch von RIS muss gemäß Artikel 9 der RIS-Richtlinie sichergestellt werden. In Fällen, in denen logistische Informationen von einem System geliefert werden, das von einer zuständigen Behörde betrieben wird, sollte diese Behörde die notwendigen Schritte ergreifen, um den Schutz der Vertraulichkeit von geschäftlichen Informationen sicherzustellen. Vertrauliche Daten sollen Dritten nur unter speziellen Bedingungen weitergegeben werden.
- 5.6.
- Informationen für die Rechtsdurchsetzung
Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften stellt sicher, dass Personen innerhalb eines Rechtssystems dessen Vorschriften einhalten. RIS unterstützen diese Aufgabe in der Binnenschifffahrt in folgenden Gebieten:- a)
- Grenzkontrolle (z. B. Kontrolle von einreisenden Personen, Zoll),
- b)
- Befolgung der Anforderungen für die Verkehrssicherheit,
- c)
- Befolgung der Anforderungen des Umweltschutzes.
- 6.
- PLANUNG VON RIS
- 6.1.
- Allgemeines
Gemäß Artikel 4 der RIS-Richtlinie ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen für die Einführung von RIS auf Binnenwasserstraßen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie. Die Mitgliedstaaten können die Richtlinie auch auf Binnenwasserstraßen und Häfen anwenden, die in Artikel 2 Absatz 1 nicht genannt werden. In der Regel sollte die zuständige Behörde die notwendige Sachkenntnis zur Verfügung stellen und die Finanzierung regeln, um das gewünschte technologische Niveau und die Fachkenntnis zur Erreichung der Ziele zu gewährleisten.- 6.2.
- Verantwortung
- 1)
- In der Verantwortung der zuständigen Behörde liegen, soweit RIS verkehrsbezogen ist, Planung, Auftragsvergabe und Finanzierungsregelungen in Bezug auf RIS. Im Falle eines vorhandenen RIS sollte die zuständige Behörde den Umfang des RIS ändern, wenn die Umstände es erfordern.
- 2)
- Wo zwei oder mehr Staaten oder zuständige Behörden ein gemeinsames Interesse haben, RIS in einem bestimmten Bereich einzuführen, können sie beschließen, ein gemeinsames RIS zu entwickeln.
- 3)
- Dabei sollte darauf geachtet werden, wie das gewünschte Niveau an Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des RIS überwacht und erhalten werden kann.
- 4)
- Während der Planung von RIS sollte die betroffene zuständige Behörde
- a)
- eine rechtliche Grundlage für die RIS-Maßnahmen besitzen und sicherstellen, dass das RIS mit der nationalen und internationalen Gesetzgebung konform ist,
- b)
- die Ziele des RIS bestimmen,
- c)
- eine RIS-Behörde bestimmen,
- d)
- den Bereich der Abdeckung durch das RIS beschreiben,
- e)
- die Dienste und Funktionen, die zur Verfügung stehen sollen, bestimmen,
- f)
- die Erfordernisse für die Anwendungen definieren,
- g)
- die notwendige Ausrüstung für die Erfüllung der Aufgaben des RIS bereitstellen,
- h)
- ausreichendes und kompetentes Personal bereitstellen und ausbilden,
- i)
- die Anforderungen des Verkehrs- und Transportmanagements durch Kooperation mit den Organisationen von Frachtspediteuren, Flotteneignern und Hafenbetreibern harmonisieren.
- 6.3.
- Haftung
Die Frage der Haftung bei Nichteinhaltung der RIS-Anweisungen kann nur von Fall zu Fall auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts entschieden werden. Deshalb sollte eine RIS-Behörde die rechtlichen Auswirkungen ihres Handelns für den Fall eines Schiffsunfalls berücksichtigen, bei dem den RIS-Betreibern Pflichtversäumnisse nachgewiesen werden könnten.- 6.4.
- Planungsprozess
Tabelle 6.4 zeigt die einzelnen Schritte für die Planung der Entwicklung und Einführung eines RIS-Systems.Tabelle 6.4
- A.
- VORUNTERSUCHUNG
- 1.
- Beschreibung und Analyse der vorhandenen und zukünftigen Situation im Bereich
- a)
- Hydrografische, hydrologische und meteorologische Bedingungen
- b)
- Wasserstraßenbedingungen
z. B. Abmessungen von Wasserstraßen (Schleusen, Brücken, Fahrwasser), Sichtverhältnisse entlang des Fahrwassers, bestimmte Beschränkungen (Kurven, Engstellen, Untiefen, enge und niedrige Brücken), Navigationsmuster, Engpässe, Schleusungszeiten)
- c)
- Gegenwärtige und zukünftige Verkehrs- und Transportsituation Anzahl Fahrgäste,
Ladungstonnen und Güterarten, Zusammensetzung der Flotte
- d)
- Anzahl, Art und Einwirkung von Unfällen einschließlich Analyse der Folgen
- e)
- Rechtliche Situation
Behörden, Regelungen für besondere Ereignisse/Unfälle
- f)
- Regionales Management und organisatorische Situation
z. B. Schleusenbetrieb, Hafen- und Terminalgesellschaften
- g)
- Vorhandene RIS
- h)
- Andere Probleme im Bereich
z. B. Verspätungen
- 2.
- Ziele siehe Kapitel 4.3
- 3.
- Aufgaben siehe Kapitel 4.4
- 4.
- Vorzusehende Dienste und Funktionen siehe Kapitel 4.5 und 4.6
- 5.
- Vorzusehende Bestimmungen
- 6.
- Anforderungen für die Anwendungen
- 7.
- Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen
- B.
- ANWENDUNGSENTWURF
- 1.
- Entwurf einer oder mehrerer zukünftiger potenzieller RIS-Anwendungen
Kurzbeschreibung, Darstellung der Leistung und Kostenschätzung des IT-Systems- a)
- Entwurf auf funktioneller Basis
äußere und interne Funktionen abhängig von der örtlichen Situation
- b)
- Übertragung des funktionellen Entwurfs in einen technischen Entwurf (Systeme)
- c)
- Festlegung der erforderlichen Ausrüstung auf Schiffen und an Land
- 2.
- Bewertung zukünftiger potenzieller RIS-Anwendungen
- a)
- Risikoabschätzung z. B. Arten von Risiken und Gewichtung von Risiken durch paarweisen Vergleich
- b)
- Wirtschaftlichkeit des Transports durch Nutzen-Kosten-Analyse
Verringerung der Wartezeiten für Schiffe, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Reisedauer, Kosten von besonderen Ereignissen, Unfällen und Verzögerungen
- c)
- Umweltverträglichkeitsstudie wenn erforderlich für städtische Regionen und den Flussbereich
- 3.
- Organisationsstruktur der zukünftigen RIS-Anwendung
- a)
- Haftung auf Grund der Gesetze und regionaler rechtlicher Grundlagen
- b)
- Zuständige Behörde für die Planung und Bau
- c)
- RIS-Behörde für den Betrieb
Behörde, welche die Aufgabe ausführt
- d)
- Personal eventuell
auch voll automatisiert, Ausbildungsaspekte
- 6.5.
- Ausbildung
Die erfolgreiche Bereitstellung von RIS hängt von sachkundigem und erfahrenem Personal ab, das die Verantwortung einer RIS-Behörde auf sich nehmen kann. Die Rekrutierung, Auswahl und Ausbildung geeigneter Personen ist eine Voraussetzung zur Bereitstellung von beruflich qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, zum sicheren und effizienten Schiffsbetrieb beizutragen. Dieses Personal muss sicherstellen, dass den unterschiedlichen Aufgaben der RIS-Aktivitäten in vollem Umfang Rechnung getragen wird.- 7.
- SCHRITTWEISE ENTWICKLUNG VON RIS
- 1)
- Ein Überblick über eine mögliche schrittweise Entwicklung der unterschiedlichen Teile des RIS wird in Tabelle 7 gegeben.
- 2)
- Wegen der sehr veränderlichen Parameter ist es nicht möglich, allgemeine Empfehlungen für RIS-Lösungen in bestimmten Fällen zu geben.
Art des Dienstes | Schritt | Systemkonfiguration | Kapitel | |
---|---|---|---|---|
1 Fahrwasser Informations-dienste | 1.1 Mündliche Kommunikation Land/Schiff | 1 | Örtliche nautische Information über UKW an Schleusen und Brücken | 5.1.2 |
2 | Zentrale nautische Information über UKW mit RIS-Zentrale | 5.1.2 | ||
1.2 Internet | 1 | Internet-Homepage mit Hinweisen für die Schifffahrt und Wasserständen, statische Internet-Seiten ohne Management-System für den Inhalt | 5.1.3 (1) | |
2 | Wie Nr. 1, aber zusätzlich dynamische Seiten mit Management-System für den Inhalt | 5.1.3 (3) | ||
3 | E-Mail-Abonnement der Nachrichten für Schifffahrtstreibende und der Wasserstandsangaben | 5.1.3 (4) | ||
4 | Auf Anfrage: Darstellung aller Fahrweg-Informationen vom Ausgangshafen bis zum Zielhafen für die Routenplanung auf einer Internet-Seite | 5.1.3 (5) | ||
1.3 Elektronische Binnenschifffahrtskarte | 1 | Elektronische Rasterkarte (Einscannen einer Papierkarte) | ||
2 | Inland-ECDIS im Informationsmodus | 5.1.4 (1) | ||
2 Verkehrsinformation (Traffic information) | 2.1 Taktische Verkehrsinformation (TTI) an Bord durch Radar, Inland-ECDIS, Schiffsverfolgung und -aufspürung | 1 | TTI über Radar | 5.2.2 (1) |
2 | TTI über Radar und Inland-ECDIS im Navigationsmodus, nur sicherheitsrelevante Objekte in den ENC | 5.2.2 (2)-(4) 5.1.4 (3) | ||
3 | Wie Nr. 2, alle Objekte in den ENC | 5.1.4 (4) | ||
4 | Inland-ECDIS wie Nr. 3, zusätzlich mit Wassertiefen | 5.1.4 (5) | ||
5 | Inland-ECDIS wie Nr. 1, zusätzlich mit Schiffsverfolgung und -aufspürung | 5.2.2 (5) | ||
2.2 Strategische Verkehrsinformation (STI) über Schiffsmeldesystem | 1 | Datenbank in der RIS-Zentrale, Meldungen über öffentliches Mobiltelefon, manuelle Eingabe | 5.2.3 (5a) | |
2 | Datenbank in der RIS-Zentrale, Meldungen über UKW (Sprache), manuelle Eingabe | 5.2.3 (5b) | ||
3 | Datenbank in der RIS-Zentrale, Erstmeldung über elektronisches Schiffsmeldesystem, automatische Eingabe in RIS-System, Positionsmeldungen über UKW (Sprache) und GSM (Daten) | 5.2.3 (5c) | ||
4 | Wie Nr. 3, Zusatzmeldungen der Position und ETA über Schiffsverfolgung und -aufspürung, automatische Eingabe | 5.2.3 (5d) | ||
5 | Datenbank in der RIS-Zentrale, zusätzlicher elektronischer Datenaustausch zwischen den RIS-Zentralen | 5.2.3 (9) | ||
3 Verkehrsmanagement | 3.1 Schiffsverkehrsdienste (VTS) | 1 | Landgestützte Radarstationen, VTS-Zentrale, Inland-ECDIS mit Radarüberlagerung | 5.3.1 (1) |
2 | Wie Nr. 1, Inland-ECDIS mit Radarüberlagerung und Zielverfolgung | 5.3.1 (3) | ||
3 | Inland-ECDIS mit Schiffsverfolgung und -aufspürung | 5.3.1 (3) | ||
3.2 Schleusen- und Brückenmanagement | 1 | Datenbank für Schleusentagebuch, Registrierung der Wartezeiten, örtlich | 5.3.3 (1a) | |
2 | Wie Nr. 1, zusätzlicher Datenaustausch mit anderen Schleusen | 5.3.3 (1b) | ||
3 | Wie Nr. 2, zusätzliche Übermittlung von Wartezeiten an die Schifffahrt (Unterstützung der Fahrtenplanung) | 5.3.3 (1c) | ||
4 | Optimierung der Schleusungszyklen durch Berechnung der ETA/RTA für eine Schleusenkette, Übermittlung der RTA an die Schifffahrt, Eingabe der Positionen der Fahrzeuge durch Schiffsverfolgung und -aufspürung | 5.3.3 (1d) | ||
4 Unterstützung der Unfallbekämpfung | 4.1 Schiffsmeldesystem für bestimmte Fahrzeugtypen und -zusammenstellungen | 1-5 | Systemkonfigurationen wie Nr. 2.2 | 5.4 |
4.2 Schiffsmeldesystem für alle Fahrzeuge | 1-5 | Systemkonfigurationen wie Nr. 2.2 | 5.4 | |
5 Reiseplanung | 5.1 Fahrweg-Information | 1 | Systemkonfiguration wie Nr. 1.1-1.3 | 5.5 (2) |
5.2 Schleusen- und Brückenmanagement, Übermittlung der RTA und Wartezeiten | 2 | Systemkonfiguration wie Nr. 3.2.4 |
- 8.
- STANDARDISIERUNGSVERFAHREN FÜR RIS
- 1)
- Standardisierung von RIS-Diensten ist erforderlich, weil
- a)
- die Binnenschifffahrt nicht an den Landesgrenzen Halt macht,
- b)
- neue IT-Entwicklungen anderer Verkehrsträger in die Binnenschifffahrt übernommen werden müssen, um eine Integration der Verkehrsträger (multimodaler Verkehr auf Straße, Schiene und Wasserstraße) zu ermöglichen,
- c)
- die verschiedenen RIS-Systeme ihren vollen Nutzen nur erreichen, wenn sie harmonisiert sind,
- d)
- Hersteller der Ausrüstung keine Hardware und Software für RIS herstellen werden, wenn die Standards und technischen Spezifikationen nicht vorliegen.
- 2)
- RIS kann entsprechend international vereinbarten Standards und technischen Spezifikationen entwickelt und betrieben werden, wie:
- a)
- RIS-Leitlinien als Rahmen
- b)
- IALA-Inland-VTS-Leitlinien
- c)
- technische Spezifikationen für Inland-ECDIS
- d)
- technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt,
- e)
- technische Spezifikationen für Nachrichten für die Binnenschifffahrt,
- f)
- technische Spezifikationen für Schiffsverfolgung und -aufspürung (z. B. technische Spezifikationen für Inland-AIS)
- g)
- Anforderungen an Radar in der Binnenschifffahrt (zukünftiger ETSI-Standard),
- h)
- regionale Vereinbarung über den Sprechfunk in der Binnenschifffahrt.
- 3)
- Diese technischen Spezifikationen sollten im Einklang mit der Seeschifffahrt entwickelt werden, um Mischverkehr in den Mündungen von Flüssen sowie den Fluss-See-Verkehr zu ermöglichen.
- 4)
- Internationale Organisationen, die schon an der Standardisierung in der Seeschifffahrt beteiligt sind, sollten gebeten werden, Standardisierungsentwicklungen in der Binnenschifffahrt zu berücksichtigen, z. B.:
- a)
- IHO, IEC für Inland-ECDIS
- b)
- IALA für Inland-VTS
- c)
- PIANC für Binnenschifffahrtsinformationsdienste
- d)
- ITU, ETSI, IEC, IALA für Inland-AIS,
- e)
- ITU für Inland-VHF,
- f)
- UN/ECE für spezielle Datenstandards für elektronische Meldungen (z. B. EDIFACT, UN/LOCODE).
- 5)
- Diese Organisationen sollten um ihre Beteiligung und Kooperation bei der Entwicklung und Fortschreibung der technischen Spezifikationen und Standards gebeten werden (dies ist bereits der Fall).
- 6)
- Die internationalen Gremien wie UN/ECE, Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Donaukommission und ähnliche Stellen in anderen Teilen der Welt werden aufgefordert, die in der RIS-Richtlinie festgelegten technischen Spezifikationen entweder anzunehmen oder zu empfehlen.
- 7)
- Die einzelstaatlichen Regierungen werden ersucht, die nach den in der RIS-Richtlinie festgelegten technischen Spezifikationen hergestellte Ausrüstung zu zertifizieren.
- 8)
- Die einzelstaatlichen Regierungen werden aufgefordert, auf bilateraler oder multilateraler Ebene zusammenzuarbeiten, um eine möglichst große Harmonisierung zu erreichen.
Fußnote(n):
- (*)
Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 152).
- (**)
Ergebnisse auf CD verfügbar beim Transport Research Centre (AVV), Rijkswaterstraat, P.O. Box 1031, NL-3000 BA Rotterdam, Niederlande.
- (***)
Der Schlussbericht vom 15. März 2003 über den ARGO-Probebetrieb mit Tiefeninformationen kann von der Internetseite www.elwis.de unter der Rubrik RIS-Telematikprojekte (ARGO) als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
- (****)
Informationen verfügbar beim Transport Research Centre (AVV), Rijkswaterstraat, P.O. Box 1031, NL-3000 BA Rotterdam, Niederlande.
- (*****)
Ergebnisse verfügbar beim Transport Research Centre (AVV), Rijkswaterstraat, P.O. Box 1031, NL-3000 BA Rotterdam, Niederlande, und über www.euro-compris.org.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.