ANHANG VO (EG) 2007/438

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Zubereitung in Form von Gelatine-Kapseln. Jede Kapsel enthält:

    Coenzym Q-10: 30 mg

    Sojaöl: 178 mg

    Sojalecithin: 6,3 mg

    Kokosöl: 15,1 mg

    Bienenwachs: 15,1 mg

    Palmöl: 45,5 mg

Die in der Zubereitung verwendeten Öle und das Wachs dienen als Trägerstoffe und Füllstoffe.

Das Erzeugnis ist für den Einzelverkauf aufgemacht.

Laut Angabe zeigt Coenzym Q-10 antioxidative Wirkung und wird als Hilfsstoff bei Störungen im Kreislaufsystem verwendet.

21069092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a zu Kapitel 30 sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 2106, 210690 und 21069092.

Das Erzeugnis ist von der Position 1517 ausgeschlossen, da die im Erzeugnis enthaltenen Öle und das Wachs lediglich die Funktion von Trägerstoffen und Füllstoffen haben. Die Einreihung des Erzeugnisses wird durch das Coenzym Q-10 bestimmt; seine Konzentration in der Zubereitung liegt viel höher als die, die natürlicherweise in pflanzlichen Ölen vorkommt.

Das Erzeugnis kann nicht in Kapitel 30 eingereiht werden, da die empfohlene Dosierung an Coenzym Q-10 unzureichend für eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung ist.

Das Erzeugnis ist als Lebensmittelzubeitung in die Position 2106 einzureihen.

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