ANHANG VO (EG) 2007/442

Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe des Unternehmens, für die die Verpflichtung gilt, in die Gemeinschaft sind folgende Angaben zu machen:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT”
2.
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt
3.
Nummer der Handelsrechnung
4.
Datum, an dem die Handelsrechnung ausgestellt wurde
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die in der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind
6.
Genaue Beschreibung der Ware, einschließlich:

KN-Code, der für die Zwecke der Verpflichtung verwendet wurde

Gehalt an Stickstoff (N) (in Prozent),

TARIC-Code

Menge (in Tonnen)

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:

Preis pro Tonne

Zahlungsbedingungen

Lieferbedingungen

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt

8.
Name des Einführers in der Gemeinschaft, auf den das Unternehmen die Handelsrechnung der Waren, die unter die Verpflichtung fallen, direkt ausgestellt hat.
9.
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:

„Der Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2008/577/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”

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