ANHANG VO (EG) 2007/442
Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe des Unternehmens, für die die Verpflichtung gilt, in die Gemeinschaft sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT”
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung
- 4.
- Datum, an dem die Handelsrechnung ausgestellt wurde
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die in der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind
- 6.
- Genaue Beschreibung der Ware, einschließlich:
- —
-
KN-Code, der für die Zwecke der Verpflichtung verwendet wurde
- —
Gehalt an Stickstoff (N) (in Prozent),
- —
TARIC-Code
- —
Menge (in Tonnen)
- 7.
- Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
- —
-
Preis pro Tonne
- —
Zahlungsbedingungen
- —
Lieferbedingungen
- —
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt
- 8.
- Name des Einführers in der Gemeinschaft, auf den das Unternehmen die Handelsrechnung der Waren, die unter die Verpflichtung fallen, direkt ausgestellt hat.
- 9.
- Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Der Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2008/577/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.