Artikel 2 VO (EG) 2007/452
Die Sicherheitsleistungen für den mit der Verordnung (EG) Nr. 1620/2006 der Kommission eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen, frei oder nicht frei stehend, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wesentlicher Teile von Bügelbrettern und -tischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage, mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Ukraine, die unter die folgenden KN-Codes eingereiht werden: ex39249090, ex44219098, ex73239390, ex73239991, ex73239999, ex85167970 und ex85169000 (TARIC-Codes 3924909010, 4421909810, 7323939010, 7323999110, 7323999910, 8516797010 und 8516900051) werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Zölle übersteigen, werden freigegeben.
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