Artikel 69 VO (EG) 2007/498
Aufhebung
Die Verordnungen (EG) Nr. 2722/2000, (EG) Nr. 908/2000 und (EG) Nr. 366/2001 werden aufgehoben. Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Die aufgehobenen Verordnungen finden auf die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 genehmigte Intervention weiterhin Anwendung.
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