ANHANG XIV VO (EG) 2007/498

JÄHRLICHER BERICHT UND ABSCHLIESSENDER BERICHT

1.
KENNDATEN

Mitgliedstaat:
Operationelles Programm Nummer des Programms (CCI-Code):
Durchführungsbericht Berichtsjahr:
Datum der Genehmigung des jährlichen Berichts durch den Begleitausschuss:

2.
ZUSAMMENFASSUNG

3.
ÜBERSICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS NACH PRIORITÄTSACHSEN:

3.1.
Angaben zum Stand der materiellen Abwicklung der Prioritätsachsen

Für jeden im operationellen Programm genannten quantifizierbaren Ergebnisindikator, der sich auf die Ziele und die erwarteten Ergebnisse bezieht (für das Jahr n, die Vorjahre sowie kumulativ). Prioritätsachse:
Indikatoren 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Insgesamt
Indikator 1: Ergebnis
Zielvorgabe(1)
Ausgangswert
…usw. …usw.
Indikator n: Ergebnis
Zielvorgabe(1)
Ausgangswert
Die Angaben können zusätzlich grafisch dargestellt werden. Alle Indikatoren sind soweit möglich nach Männern und Frauen aufzuschlüsseln. Falls noch keine Daten vorliegen, ist anzugeben, wann sie verfügbar sein werden und wie die Verwaltungsbehörde sie der Kommission übermitteln wird.

3.2.
Besondere Angaben für Prioritätsachsen und Maßnahmen

Analyse der Ergebnisse der Durchführung der Pläne zur Anpassung des Fischereiaufwands unter Verwendung der im operationellen Programm festgelegten Indikatoren in Form der Tabelle gemäß Punkt 3.1.

Ausgewählte Fischwirtschaftsgebiete, ausgewählte Gruppen, zugewiesene Haushaltsmittel, prozentualer Anteil der durch Strategien für die örtliche Entwicklung abgedeckten Fischwirtschaftsgebiete.

3.3.
Finanzielle Angaben (alle finanziellen Angaben in Euro)

Konvergenzzielregionen

Ausgaben der Begünstigten, die in den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten sind Entsprechende öffentliche Beteiligung Entsprechende EFF-Beteiligung Ausgaben, die von der mit den Zahlungen an die Begünstigten beauftragten Stelle getätigt wurden EFF-Mittelbindungen durch die Verwaltungsbehörde

Insgesamt bei der Kommission beantragte Zahlungen

Grundlage für die Berechnung der Gemeinschaftsbeteiligung

(Artikel 76 Absatz 1 oder Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates)

Von der Kommission insgesamt getätigte Zahlungen
Prioritätsachse 1
Prioritätsachse 2
Prioritätsachse 3
Prioritätsachse 4
Prioritätsachse 5
Gesamtbetrag

Nicht-Konvergenzzielregionen

Ausgaben der Begünstigten, die in den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten sind Entsprechende öffentliche Beteiligung Entsprechende EFF-Beteiligung Ausgaben, die von der mit den Zahlungen an die Begünstigten beauftragten Stelle getätigt wurden EFF-Mittelbindungen durch die Verwaltungsbehörde

Insgesamt bei der Kommission beantragte Zahlungen

Grundlage für die Berechnung der Gemeinschaftsbeteiligung

(Artikel 76 Absatz 1 oder Artikel 76 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates)

Von der Kommission insgesamt getätigte Zahlungen
Prioritätsachse 1
Prioritätsachse 2
Prioritätsachse 3
Prioritätsachse 4
Prioritätsachse 5
Gesamtbetrag
Die Angaben können zusätzlich grafisch dargestellt werden.

3.4.
Qualitative Analyse

Analyse der anhand von materiellen und finanziellen Indikatoren ermittelten Ergebnisse, einschließlich einer qualitativen Analyse der Fortschritte, die in Bezug auf die anfangs festgesetzten Zielvorgaben erreicht wurden. Gegebenenfalls Nachweis der Auswirkungen des operationellen Programms auf die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Beschreibung der Partnerschaftsvereinbarungen. Liste der noch nicht abgeschlossenen Vorhaben und Zeitplan für deren Abschluss (nur Schlussbericht).

3.5.
Vorkehrungen für die Begleitung

Von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffene Begleit- und Bewertungsmaßnahmen, mit denen die Qualität und Effizienz der Durchführung gewährleistet werden sollen; insbesondere Begleit- und Bewertungsmaßnahmen, einschließlich der Arbeiten zur Halbzeitbewertung und zur laufenden Bewertung, der Vorkehrungen für die Datenerfassung, der aufgetretenen Probleme und der getroffenen Abhilfemaßnahmen.

3.6.
Signifikante Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen (nur bei signifikanten Änderungen seit dem vorangegangenen Bericht auszufüllen)

Bei der Durchführung des operationellen Programms aufgetretene signifikante Probleme — dargestellt nach Prioritätsachsen, soweit eine Prioritätsachse betroffen ist —, einschließlich gegebenenfalls einer Zusammenfassung schwerwiegender, nach dem Verfahren von Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 festgestellter Probleme, sowie die von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffenen Abhilfemaßnahmen.

3.7.
Empfehlungen der Kommission im Anschluss an die jährliche Überprüfung des operationellen Programms (nur bei signifikanten Änderungen seit dem vorangegangenen Bericht auszufüllen).

Gegebenenfalls ist im Bericht zu beschreiben, wie der Mitgliedstaat die bei der vorangegangenen jährlichen Überprüfung des Programms abgegebenen Empfehlungen der Kommission umgesetzt hat. Wurde eine Empfehlung nicht umgesetzt, so hat die Verwaltungsbehörde die Gründe für die Nichtumsetzung anzugeben.

3.8.
Zurückgezahlte oder wiederverwendete Unterstützung (nur bei signifikanten Änderungen seit dem vorangegangenen Bericht auszufüllen).

Angaben zur Verwendung der infolge der Streichung der Beteiligung zurückgezahlten oder wiederverwendeten Mittel (Artikel 56 und Artikel 96 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006).

3.9.
Wesentliche Veränderung im Sinne von Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (nur bei signifikanten Änderungen seit dem vorangegangenen Bericht auszufüllen).

Fälle, in denen eine wesentliche Veränderung im Sinne von Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 festgestellt wurde.

3.10.
Änderungen des Kontexts und der allgemeinen Bedingungen für die Durchführung des operationellen Programms (nur bei signifikanten Änderungen seit dem vorangegangenen Bericht auszufüllen).

Beschreibung etwaiger Elemente, die sich, ohne direkt von der im Rahmen des operationellen Programms gewährten Unterstützung herzurühren, direkt auf die Durchführung des Programms auswirken (rechtliche Änderungen oder unerwartete sozioökonomische Entwicklungen).

4.
INANSPRUCHNAHME DER TECHNISCHEN HILFE (NUR BEI SIGNIFIKANTEN ÄNDERUNGEN SEIT DEM VORANGEGANGENEN BERICHT AUSZUFÜLLEN)

Beschreibung der Inanspruchnahme der technischen Hilfe.

Prozentualer Anteil des dem operationellen Programm zugewiesenen EFF-Beitrags, der für technische Hilfe verwendet wurde.

5.
INFORMATION UND PUBLIZITÄT (NUR BEI SIGNIFIKANTEN ÄNDERUNGEN SEIT DEM VORANGEGANGENEN BERICHT AUSZUFÜLLEN)

Im Rahmen des operationellen Programms getroffene Informations- und Publizitätsmaßnahmen, u. a. Beispiele bewährter Methoden und Hinweise auf wichtige Veranstaltungen, Vorkehrungen für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen gemäß Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 sowie elektronische Adresse, unter der solche Angaben zu finden sind.

Indikatoren in Form von Tabellen gemäß Punkt 3.1.

Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Publizitätsmaßnahmen in Bezug auf die Öffentlichkeitswirkung und den Bekanntheitsgrad des operationellen Programms und der Rolle der Gemeinschaft (nur im jährlichen Durchführungsbericht für das Jahr 2010 und im abschließenden Durchführungsbericht).

6.
ANGABEN ZUR VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT

Signifikante Probleme in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht, die bei der Durchführung der operationellen Programme aufgetreten sind, sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen.

7.
KOMPLEMENTARITÄT MIT ANDEREN INSTRUMENTEN

Zusammenfassung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um die Unterstützung aus dem EFF, den Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und den anderen vorhandenen Finanzinstrumenten voneinander abzugrenzen und aufeinander abzustimmen (Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006).

Fußnote(n):

(1)

Die Zielvorgabe kann jährlich oder für den gesamten Programmplanungszeitraum angegeben werden.

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