Artikel 20 VO (EG) 2007/617

Europäischer Auswärtiger Dienst

Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates(1) angewandt.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss des Rates 2010/427/EU vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30).

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