Artikel 5 VO (EG) 2007/622
Schließung der Versuchsfischerei für norwegische Fahrzeuge
(1) Für norwegische Fischereifahrzeuge wird die Versuchsfischerei auf Sandaale in EG-Gewässern des ICES-Gebiets IV nach dem 6. Mai 2007 nur erlaubt, wenn
- a)
- 30 % des gesamtem Fischereiaufwands Norwegens im Jahr 2005 nicht ausgeschöpft worden sind und
- b)
- die Fangmenge von 20000 Tonnen nicht erreicht worden ist.
(2) Der Fischereiaufwand der norwegischen Schiffe darf 25 Schiffe, die jeweils nicht mehr als eine mehrtägige Fahrt durchführen, nicht überschreiten.
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