Präambel VO (EG) 2007/647

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnungen (EG) Nr. 1112/2002(2) und (EG) Nr. 2229/2004(3) der Kommission enthalten genaue Bestimmungen für die Durchführung der vierten Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG und enthalten eine Liste der in dieser Stufe erfassten Wirkstoffe.
(2)
Einige der Wirkstoffe von der Liste in der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 wurden nie als Pflanzenschutzmittel gemäß der Richtlinie 91/414/EWG in Verkehr gebracht und hätten daher nicht in die Liste aufgenommen werden sollen. Diese Wirkstoffe sollten von der Liste gestrichen werden.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 sollte daher entsprechend geändert werden.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 230 vom 9.8.1991, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/31/EG der Kommission (ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 44).

(2)

ABl. L 168 vom 27.6.2002, S. 14.

(3)

ABl. L 379 vom 24.12.2004, S. 13.

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