ANHANG VO (EG) 2007/652
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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39269097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097. Das Produkt kann aufgrund seiner Bauweise und der Tatsache, dass es nicht die Funktionen eines Mobiltelefons besitzt, nicht in die Position 8517 eingereiht werden Das Produkt ist zwar eine Nachbildung eines bestimmten Mobiltelefonmodells — es sieht wie ein Mobiltelefon aus und hat Tasten die sich wie bei einem echten Mobiltelefon drücken lassen — weist aber ansonsten kein anderes Merkmal und keine andere Eigenschaft des Modells auf. Seine Hauptaufgabe ist es zu zeigen, wie ein bestimmtes Mobiltelefon-Modell aussieht. Daher kann das Produkt nicht in die Position 9023 eingereiht werden. Das Produkt ist gemäß seiner stofflichen Beschaffenheit (Kunststoff) einzureihen. |
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63064000 |
Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 6306 und 63064000. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale (Reibung, schmutzabweisend, widerstandsfähig) und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks im Freien ist die Ware eine Campingausrüstung. Die Ware ist von Kapitel 94 ausgeschlossen, da sie eine aufblasbare Matratze ist (siehe Anmerkung 1 a zu Kapitel 94). Die Ware ist in die Position 63064000 der Kombinierten Nomenklatur als Campingausrüstung (aufblasbare Matratze aus Textilgewebe) einzureihen. |
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89011090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN und dem Wortlaut der KN-Positionen KN 8901, 890110 und 89011090. Bei dem Katamaran handelt es sich um ein Wasserfahrzeug, das für die Beförderung von Passagieren in Flüssen, Flussmündungen oder Küstengewässern bestimmt ist. Es ist nicht für die Beförderung von Passagieren außerhalb einer bestimmten Entfernung vom Ufer hergestellt und kann aus diesem Grund nicht als Wasserfahrzeug „für die Seeschifffahrt bestimmt” betrachtet werden (siehe Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 89). |
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95030095 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 und 95030095. Die Ware kann nicht in die Position 9023 eingereiht werden, da sie nicht zu Vorführzwecken dient. Die Ware kann nicht aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden, da sie ein maßstabgetreu verkleinertes Modell zur Unterhaltung der Position 9503 ist. Solche Modelle müssen nicht funktionsfähig sein, sondern können auch nur zum Ausstellen oder zum Betrachten dienen und müssen nicht zum Spielen bestimmt sein. |
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