Artikel 25 VO (EG) 2007/708

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie wird 6 Monate nach Inkrafttreten einer Verordnung der Kommission mit den in Artikel 24 Absatz 3 genannten Durchführungsbestimmungen, spätestens jedoch am 1. Januar 2009 wirksam.

(2) Die Vorschriften der Kapitel I und II sowie Artikel 24 gelten jedoch ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung.

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