Artikel 25 VO (EG) 2007/708
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie wird 6 Monate nach Inkrafttreten einer Verordnung der Kommission mit den in Artikel 24 Absatz 3 genannten Durchführungsbestimmungen, spätestens jedoch am 1. Januar 2009 wirksam.
(2) Die Vorschriften der Kapitel I und II sowie Artikel 24 gelten jedoch ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.