Artikel 12 VO (EG) 2007/716
Durchführungsbericht
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. Juli 2012 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der Bericht enthält insbesondere
- a)
- eine Beurteilung der Qualität der erstellten Statistiken,
- b)
- eine Beurteilung des Nutzens der erstellten Statistiken für die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und Nutzer der statistischen Informationen der erstellten Statistiken im Verhältnis zu ihren Kosten,
- c)
-
eine Beurteilung des Standes der Pilotuntersuchungen und ihrer Umsetzung
und
- d)
- Angaben über Bereiche, in denen in Anbetracht der erzielten Ergebnisse und der entstehenden Kosten Verbesserungen möglich sind und Änderungen notwendig erscheinen.
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