Artikel 12 VO (EG) 2007/716

Durchführungsbericht

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. Juli 2012 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der Bericht enthält insbesondere

a)
eine Beurteilung der Qualität der erstellten Statistiken,
b)
eine Beurteilung des Nutzens der erstellten Statistiken für die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und Nutzer der statistischen Informationen der erstellten Statistiken im Verhältnis zu ihren Kosten,
c)
eine Beurteilung des Standes der Pilotuntersuchungen und ihrer Umsetzung

und

d)
Angaben über Bereiche, in denen in Anbetracht der erzielten Ergebnisse und der entstehenden Kosten Verbesserungen möglich sind und Änderungen notwendig erscheinen.

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