Artikel 145 VO (EG) 2007/718
Zuschüsse
Wenn die gemeinsamen Vorhaben nach Artikel 95 ausgewählt sind, gewähren im Falle der dezentralen Mittelverwaltung die operativen Strukturen und im Falle der zentralen Mittelverwaltung die Kommission dem federführenden Empfänger der teilnehmenden begünstigten Länder einen Zuschuss.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.