Artikel 1 VO (EG) 2007/729

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 wird wie folgt geändert:

1.
Die Warenlisten in Anhang I der vorliegenden Verordnung mit den entsprechenden Zollsätzen und Geltungsdauern werden eingefügt.
2.
Die Waren, deren Codes in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt sind, und die entsprechenden Zollsätze und Geltungsdauern werden gestrichen.

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