Artikel 1 VO (EG) 2007/729
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Warenlisten in Anhang I der vorliegenden Verordnung mit den entsprechenden Zollsätzen und Geltungsdauern werden eingefügt.
- 2.
- Die Waren, deren Codes in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt sind, und die entsprechenden Zollsätze und Geltungsdauern werden gestrichen.
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