Artikel 5 VO (EG) 2007/753

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu benennen, die befugt sind, das Abkommen rechtsverbindlich im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.