Artikel 4 VO (EG) 2007/754
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 gilt jedoch in Bezug auf die Änderungen nach Anhang I Nummern 1 und 2 der vorliegenden Verordnung ab dem 1. Januar 2007.
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