ANHANG II VO (EG) 2007/757

Säureregulatoren
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel
E210 Benzoesäure C7H6O2 Mastschweine 5000 10000

In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:

    „Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, dürfen nicht als alleiniges Futter für Mastschweine verwendet werden.”

    „Im Hinblick auf die Anwendersicherheit sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Entstehung von einatembarem Staub durch diesen Wirkstoff zu minimieren (Sicherheitsdatenblätter verfügbar).”

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