Artikel 10 VO (EG) 2007/834

Verbot der Verwendung ionisierender Strahlung

Die Verwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel oder der in ökologischen/biologischen Lebens- oder Futtermitteln verwendeten Ausgangsstoffe ist verboten.

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