ANHANG I VO (EG) 2007/847

MODUL 1: UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1.
THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

a) Für das Bezugsjahr 2008 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

E-Commerce- und E-Business-Prozesse.

b) Folgende Unternehmensvariablen werden erhoben:

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen:

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    (fakultativ) Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen;

    Nutzung eines internen Computernetzes (z. B. LAN);

    Nutzung eines Mitarbeiterportals (Intranet);

    Extranet-Angebot;

    Nutzung von Anwendungen, mit denen die Beschäftigten auf Dienste der Personalverwaltung zugreifen können (z. B. Abrufen von Stellenausschreibungen, Einreichung von Urlaubsanträgen, Einsehen oder Herunterladen von Gehaltsabrechnungen);

    (fakultativ) Grad der Verbesserung durch IKT-Projekte: Umstrukturierung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen;

    (fakultativ) Grad der Verbesserung durch IKT-Projekte: Freisetzung von Ressourcen;

    (fakultativ) Grad der Verbesserung durch IKT-Projekte: höhere Einnahmen für das Unternehmen;

    (fakultativ) Grad der Verbesserung durch IKT-Projekte: Entwicklung neuer Waren und Dienstleistungen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein internes Computernetz (z. B. LAN) nutzen:

    Nutzung eines drahtlosen Zugangs zum internen Computernetz (z. B. LAN).

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ein Intranet nutzen:

    (fakultativ) Nutzung des Intranets zur Bereitstellung von Informationen: über die allgemeine Unternehmenspolitik oder -strategie;

    (fakultativ) Nutzung des Intranets zur Bereitstellung von Informationen: interne Unternehmens-Newsletter oder Tagesnachrichten;

    (fakultativ) Nutzung des Intranets für die Bereitstellung von Informationen: Tagesgeschäft/Arbeitsunterlagen (z. B. für Sitzungen);

    (fakultativ) Nutzung des Intranets für die Bereitstellung von Informationen: Handbücher, Leitfäden oder Schulungsunterlagen;

    (fakultativ) Nutzung des Intranets für die Bereitstellung von Informationen: Waren- oder Dienstleistungskataloge.

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Prozentsatz der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit World-Wide-Web-Anschluss benutzen;

    Internetanschluss: herkömmliches Modem oder ISDN;

    Internetanschluss: DSL;

    Internetanschluss: andere ortsfeste Internetverbindung;

    Internetanschluss: mobile Verbindung;

    Nutzung des Internets — als Verbraucher — für Bank- und Finanzdienstleistungen;

    Nutzung des Internets — als Verbraucher — für Aus- und Weiterbildung;

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden;

    eigene Website.

    Für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben, zu erhebende Variablen:

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Behörden-Websites;

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Behörden-Websites;

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden;

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur vollständig elektronischen, d. h. papierfreien Abwicklung von Verfahren;

    Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots in einem elektronischen Ausschreibungssystem (elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge).

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

    Funktionsangebot: Warenkataloge oder Preislisten;

    Funktionsangebot: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen;

    Funktionsangebot: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

    Funktionsangebot: Online-Bezahlung;

    Funktionsangebot: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer;

    Funktionsangebot: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen.

E-Commerce- und E-Business-Prozesse

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Nutzung des automatisierten Datenaustauschs (ADE — automated data exchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen (z. B. Bestellungen, Rechnungen, Zahlungsvorgänge oder Produktbeschreibungen) über das Internet oder andere Computernetze in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht (XML, EDIFACT usw.), ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss;

    elektronischer Austausch von Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung;

    automatische elektronische Weitergabe relevanter Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung;

    Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) für die Weitergabe von Informationen über Käufe und/oder Verkäufe an andere betriebliche Funktionsbereiche (Finanzwesen, Planung, Marketing usw.);

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche;

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege für die Verwaltung von Informationen über Kunden (engl. Customer Relationship Management, CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke (Preisgestaltung, Verkaufsfördermaßnahmen, Wahl der Vertriebskanäle usw.);

    Nutzung von freien oder quelloffenen Betriebssystemen wie Linux (d. h. von Betriebssystemen, deren Quellcode verfügbar ist, für die keine Lizenzgebühren erhoben werden und die geändert und/oder (weiter-)verbreitet werden dürfen);

    Verwendung digitaler Signaturen in versandten Mitteilungen, d. h. Anwendung von Verschlüsselungsverfahren, die die Authentizität und Integrität der Mitteilung garantieren (da sie die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners und die Feststellung nachträglicher Veränderungen ermöglichen).

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

    Nutzung von ADE für: Versendung von Aufträgen an Zulieferer;

    Nutzung von ADE für: Empfang elektronischer Rechnungen;

    Nutzung von ADE für: Entgegennahme von Bestellungen;

    Nutzung von ADE für: Versendung elektronischer Rechnungen;

    Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Produktinformationen;

    Nutzung von ADE für: Versendung oder Empfang von Frachtpapieren;

    Nutzung von ADE für: Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

    Nutzung von ADE für: Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten;

    (fakultativ) Nutzung von ADE für: EDIFACT oder ähnliche Normen und Standards;

    (fakultativ) Nutzung von ADE für: XML-basierte Standards;

    (fakultativ) Nutzung von ADE für: unternehmensspezifische Standards, die zwischen dem Unternehmen und anderen Organisationen vereinbart wurden.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer, aber keinen automatisierten Datenaustausch (ADE) nutzen:

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: kein Interesse an automatisiertem Datenaustausch, da für das Unternehmen nicht relevant;

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: Fehlen unternehmensinterner Fachkenntnisse für die Umsetzung;

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: Investitionsrendite zu niedrig oder nicht klar absehbar;

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: keine für die Branche/Unternehmensgröße geeigneten Softwarelösungen;

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: Schwierigkeiten bei der Vereinbarung gemeinsamer Standards mit Geschäftspartnern;

    (fakultativ) Hindernisse für die ADE-Nutzung: Unsicherheit hinsichtlich des rechtlichen Status übermittelter Nachrichten.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Informationen für das Lieferkettenmanagement mit Kunden oder Zulieferern austauschen:

    Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bedarfsvorausschätzungen;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Bestände;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Zulieferern über Produktionspläne;

    Austausch von Lieferstandsinformationen mit Zulieferern;

    Informationsaustausch mit Kunden über Bestände, Produktionspläne oder Bedarfsvorausschätzungen;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bedarfsvorausschätzungen;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Bestände;

    (fakultativ) Informationsaustausch mit Kunden über Produktionspläne;

    Austausch von Lieferstandsinformationen mit Kunden;

    Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden über Websites;

    Informationsaustausch mit Zulieferern oder Kunden im Wege des automatisierten Datenaustauschs.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen:

    Eingang von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Computernetze im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen:

    Prozentsatz des Gesamtumsatzes, der mit über Computernetze eingegangenen Bestellungen erzielt wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    (fakultativ) Prozentsatz der E-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen über Websites zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    (fakultativ) Prozentsatz der E-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über das Internet zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    (fakultativ) Prozentsatz der E-Commerce-Verkäufe, die auf Bestellungen per ADE über andere Computernetze zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) beim Empfang von Bestellungen über Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über Computernetze Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen:

    Anteil der Käufe, die auf Bestellungen über Computernetze zurückgehen, am Gesamtwert der Käufe im vorausgegangenen Kalenderjahr in Prozentklassen ([0;1[, [1;5[, [5;10[, [10;25[, [25;100])

2.
ERFASSUNGSBEREICH

Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

a) Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen:
NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt D „Herstellung von Waren”
Abschnitt F „Bau”
Sektion G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern”
Gruppen 55.1 und 55.2 „Hotels, Gasthöfe und Pensionen” und „Sonstige Beherbergungsstätten”
Abschnitt I „Verkehr und Nachrichtenübermittlung”
Klasse 65.12 „Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)”
Klasse 65.22 „Spezialkreditinstitute”
Klasse 66.01 „Lebensversicherungen”
Klasse 66.03 „Sonstige Versicherungen (ohne Sozialversicherung)”
Abschnitt K „Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen”
Gruppen 92.1 und 92.2 „Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb, Kinos” und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen”
Die Einbeziehung von Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen, ist fakultativ:
NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt E „Energie- und Wasserversorgung”
Gruppen 55.3, 55.4 und 55.5 „Restaurants, Imbissstuben, Cafés und Eissalons” , „Sonstige Gaststätten” und „Kantinen und Caterer”
Gruppen 92.3 bis 92.7 einschließlich „Kultur, Sport und Unterhaltung” ohne „Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos” und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen”
Abteilung 93 „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen”
Klassen 67.12, 67.13, 67.2 „Mit den Kreditinstituten verbundene Tätigkeiten” ohne „Effekten- und Warenterminbörsen”

b) Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

c) Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates.

3.
BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2007. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2008.

4.
AUFSCHLÜSSELUNG

Die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und Variablen werden einzeln nach folgendem Schema aufgeschlüsselt:

a) Nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 1.1. (Die Bereitstellung der Variablen für Abteilung 22 ist fakultativ.)

NACE-Aggregat

    DA + DB + DC + DD + DE

    DF + DG + DH

    DI + DJ

    DK + DL + DM + DN

    40 + 41 (fakultativ)

    45

    50

    51

    52

    55.1 + 55.2

    55.3 + 55.4 + 55.5 (fakultativ)

    60 + 61 + 62 + 63

    64

    65.12 + 65.22

    66.01 + 66.03

    72

    70 + 71 + 73 + 74

    92.1 + 92.2

    92.3 bis 92.7 (fakultativ)

    93 (fakultativ)

    22 (fakultativ)

    67.12 + 67.13 + 67.2 (fakultativ)

b) Nach Größenklassen: Die Daten werden nach der Beschäftigtenzahl in folgende Größenklassen aufgeschlüsselt:

Größenklasse

    weniger als 10 Beschäftigte (fakultativ)

    weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

c) Geografische Aufschlüsselung: Die Daten werden nach folgenden regionalen Gruppen aufgeschlüsselt:

Regionale Gruppe

    Unter das Ziel „Konvergenz” fallende Regionen (einschließlich Phasing-out-Regionen)

    Unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” fallende Regionen (einschließlich Phasing-in-Regionen)

5.
PERIODIZITÄT

Die Daten werden einmalig für das Jahr 2008 vorgelegt.

6.
FRISTEN

a) Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2008 an Eurostat übermittelt. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den Eurostat-Vorgaben.

b) Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2008 an Eurostat übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

c) Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis 5. November 2008 an Eurostat übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.

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