ANHANG VO (EG) 2007/902
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Ganze Knoblauchknollen (Allium sativum), mit einer Temperatur von 0 °C bis – 5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren. | 07032000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0703 und 07032000. Das Erzeugnis ist aus der Position 0710 ausgeschlossen, da es nicht dem Begriff „gefroren” im Sinne des Kapitels 7 entspricht (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System, Kapitel 7, Allgemeines, dritter Absatz). Das Erzeugnis ist somit als gekühlter Knoblauch in die Position 0703 einzureihen. |
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