ANHANG VO (EG) 2007/903

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Dünne Blättchen (32 × 21 mm) mit folgenden Zutaten (in GHT):

Natriumalginat 24-32
Maltodextrin 20-28
Aromen 5-15
Wasser 5-15
Carrageen 5-15
Mikrokristalline Cellulose 4-10
Glycerin 4-10

Lecithin, Aspartam, Natriumsaccharin, Acesulfam K, Neohesperidin DC, Farbstoff E102, Farbstoff E133.

Das Erzeugnis wird als „Atemfrischeblättchen” angeboten, die sich auf der Zunge auflösen.

21069098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098.

Das Erzeugnis kann nicht als Mundpflegemittel der Position 3306 eingereiht werden, da es keine Inhaltsstoffe besitzt, die der Mundhygiene dienen.

Das Erzeugnis ist als Lebensmittelzubereitung im Sinne von Position 2106 einzureihen, da es Stoffe mit Nährwert enthält (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System, Position 2106, erster Absatz, Buchstabe A, und zweiter Absatz, Buchstabe B, Ziffer 9).

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