Artikel 1 VO (EG) 2007/973
Die Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Dem Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a angefügt:
Artikel 2a
Übergangsmaßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung für das Kalenderjahr 2008 sowohl gemäß der NACE Rev. 2 als auch der NACE Rev. 1.1; verbindlich ist die Übermittlung nach der NACE Rev. 1.1 lediglich für Tabelle A und nur auf der Abschnittsebene der NACE Rev. 1.1.
- 2.
- Anhang II und Anhang III werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.