Artikel 1 VO (EG) 2007/973

Die Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 wird wie folgt geändert:

1.
Dem Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a angefügt:

Artikel 2a Übergangsmaßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung für das Kalenderjahr 2008 sowohl gemäß der NACE Rev. 2 als auch der NACE Rev. 1.1; verbindlich ist die Übermittlung nach der NACE Rev. 1.1 lediglich für Tabelle A und nur auf der Abschnittsebene der NACE Rev. 1.1.

2.
Anhang II und Anhang III werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

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