Artikel 11 VO (EG) 2007/973

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2008, mit Ausnahme von Artikel 4, der ab dem 1. Januar 2009 gilt.

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