ANHANG IV VO (EG) 2007/973

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:

„Es werden mindestens die Unternehmen der Abschnitte B, C, D, E, H und K sowie der Abteilungen 46, 58, 61, 62, 63 und 71 der NACE Rev. 2 erfasst.”

2.
Abschnitt 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Sämtliche Ergebnisse werden nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 und nach den folgenden Beschäftigungsgrößenklassen aufgeschlüsselt: 10-49 Lohn- und Gehaltsempfänger, 50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger, mehr als 249 Lohn- und Gehaltsempfänger.”

3.
Abschnitt 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sämtliche Ergebnisse werden ferner nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abteilungen der NACE Rev. 2 untergliedert.” .

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.