ANHANG IV VO (EG) 2007/973
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1450/2004 wird wie folgt geändert:
- 1.
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Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:
„Es werden mindestens die Unternehmen der Abschnitte B, C, D, E, H und K sowie der Abteilungen 46, 58, 61, 62, 63 und 71 der NACE Rev. 2 erfasst.”
- 2.
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Abschnitt 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Sämtliche Ergebnisse werden nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 und nach den folgenden Beschäftigungsgrößenklassen aufgeschlüsselt: 10-49 Lohn- und Gehaltsempfänger, 50-249 Lohn- und Gehaltsempfänger, mehr als 249 Lohn- und Gehaltsempfänger.”
- 3.
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Abschnitt 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Sämtliche Ergebnisse werden ferner nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abteilungen der NACE Rev. 2 untergliedert.” .
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