Artikel 12d VO (EG) 2008/1005
Schutz personenbezogener Daten
(1) Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) sind anwendbar, soweit die mithilfe von CATCH verarbeiteten Informationen personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 enthalten.
(2) Im Zusammenhang mit ihren Zuständigkeiten für die Übermittlung der relevanten Informationen an CATCH und der Verarbeitung aller personenbezogenen Daten, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben könnten, gelten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679.
(3) Die Kommission gilt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für die Verwaltung von CATCH und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben können, als Verantwortliche im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725.
(4) Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass CATCH den Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 134 und 135 der Verordnung (EU) 2017/625 genügt.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
- (2)
Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
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