ANHANG VO (EG) 2008/1028
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ware aus einem mehrfarbigen Chemiefasergewirk. Das Gewirke ist zur Herstellung von Badebekleidung geeignet. Das Kleidungsstück wird direkt auf der Haut getragen und reicht bis knapp unter die Büste. Zwei Gewirkdreiecke bilden Körbchen, die die Brüste der Trägerin bedecken. Jedes der beiden Dreiecke ist mit einem einfarbigen Gewirk gefüttert und an allen drei Kanten gesäumt. Der untere Saum ist als Tunnelbund ausgebildet, durch den eine elastische Kordel gezogen ist. An der oberen Spitze jedes Dreiecks ist eine elastische Textilkordel angenäht. Diese beiden vertikal befestigten Kordeln werden im Nacken und die horizontale Tunnelkordel auf dem Rücken der Trägerin gebunden. (Büstenhalter) (Siehe Fotos Nrn. 644 A, 644 B und 644 C)(*) |
62121090 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a) zu Kapitel 61 und dem Wortlaut der KN-Codes 6212, 621210 und 62121090. Obwohl die Ware aufgrund ihres allgemeinen Aussehens, ihres Schnitts und der Art des Gewirkes der obere Teil einer zweiteiligen Badebekleidung ( „Bikini” ) zu sein scheint, ist eine Einreihung in Position 6112 (Badeanzüge und Badehosen) ausgeschlossen, weil der Ware der untere Teil der „zweiteiligen Badebekleidung” fehlt. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6112 (C). Außerdem ist die Ware keine „unvollständige Ware” der Position 6112 (Badeanzüge und Badehosen) im Sinne der AV 2 a), weil der Ware die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware (d. h. einer zweiteiligen Badebekleidung) fehlen, da sie nicht zum Schwimmen an sich verwendet werden kann. Die Ware hat die Merkmale eines Büstenhalters, da die beiden Gewirkdreiecke mithilfe der Textilkordeln Körbchen bilden, wenn das Kleidungsstück getragen wird. Straffes Verknoten der horizontalen und der beiden vertikalen Kordeln auf der Körperrückseite ermöglicht das Anheben und Stützen der Brüste. Somit ist die Ware ein „Kleidungsstück, das eine den Körper stützende Funktion hat” im Sinne der HS-Erläuterungen zu Position 6212 Absatz 1. Außerdem wird die Ware, wie andere Büstenhalter auch, direkt auf der Haut getragen. Die Ware ist als Büstenhalter in Position 6212 einzureihen, da unter diese Position Büstenhalter aller Arten fallen. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6212 Absatz 2 (1). |
Fußnote(n):
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Die Fotos dienen lediglich der Information.
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